Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten

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5.6 Weiteres Erwerbstätigkeit

Die SVP lehnt Familienzulagen an Arbeitslose und Nichterwerbstätige ab. Zudem spricht sich die SVP dagegen aus, dass Teilzeiterwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von über 7’560 Franken6 die vollen Zulagen erhalten, da dies Fehlanreize schaffe, eine spätere Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen begünstige und zusätzliche Kosten für Arbeitgebende verursachen könne. Ausserdem plädiert die SVP für eine ausgewogene Familienpolitik, welche den Kantonen entsprechend ihren föderalen Gegebenheiten und unterschiedlichen Lebenshaltungskosten einen angemessenen Handlungsspielraum belasse. Sie lehnt zudem die Übernahme von EU-Vorgaben ab, die einen Transfer von Familienzulagen ins Ausland vorsehen.

PARAT regt an, die Kinder- und Ausbildungszulagen direkt und unabhängig von der Erwerbstätigkeit an die Erziehungsberechtigten auszuzahlen und aus Steuermitteln zu finanzieren; eine Finanzierung über eine moderate Erhöhung der direkten Bundessteuer für Unternehmen wird als sachgerecht erachtet.

Die EKFF regt an, das System so weiterzuentwickeln, dass das Kind selbst – unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern – einen Anspruch hat, um gleiche Rechte für alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz sicherzustellen.

Vereinbarkeit und Chancengerechtigkeit

Die SODK hält fest, dass Familienzulagen nur einen marginalen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit leisten. Zwar erhöhen sie das verfügbare Einkommen geringfügig, beeinflussen die Entscheidung über den Umfang der Erwerbstätigkeit jedoch nicht strukturell. Demgegenüber führe die neu einzuführende Betreuungszulage gemäss FamZG (Indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative) zu einer Senkung der elterlichen Kosten für die institutionelle Kinderbetreuung.

alliance F weist darauf hin, dass Familienzulagen zwar kurzfristig zu einer finanziellen Entlastung beitragen können, jedoch kein geeignetes Instrument darstellen, um strukturelle Herausforderungen wie Lohndiskriminierung, ungleiche Karrierechancen oder die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig zu adressieren.

Das NKS erachtet die Vorlage als Beitrag zur Reduktion bildungsbezogener Ungleichheiten, da höhere Kinder- und Ausbildungszulagen die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern am Bildungssystem unabhängig von ihrer sozialen Herkunft stärken und damit den Grundsatz der Chancengerechtigkeit in der Bildung unterstützen. Auch Pro Juventute hält fest, dass eine Verbesserung der finanziellen Situation von Familien die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern stärkt und zur Umsetzung zentraler Kinderrechte, insbesondere des Rechts auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard, beiträgt. PFS weist ebenfalls darauf hin, dass Familienzulagen ein zentrales Instrument zur finanziellen Absicherung von Familien sind und wesentlich zur Chancengleichheit von Kindern beitragen.

6 Es handelt sich hierbei um das Mindesterwerbseinkommen für den Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige. Vgl. Art. 13 Abs. 3 FamZG (Hälfte des jährlichen Betrages der minimalen vollen Altersrente der AHV).