Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten
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Kantone und SODK
Neun Kantone (AI, BE, BL, GE, GR, LU, OW, ZG und ZH) und die SODK begründen ihre Ablehnung der geplanten Erhöhung der Familienzulagen explizit mit dem Verweis auf den Föderalismus und die Wahrung der kantonalen Autonomie. Sie argumentieren, dass das aktuelle System den Kantonen bereits den nötigen Spielraum lasse, um auf regionale wirtschaftliche Besonderheiten und unterschiedliche Lebenshaltungskosten zu reagieren. BL betont, dass das schweizerische Familienzulagensystem grundsätzlich föderalistisch geprägt sei. Die Regelungskompetenz der Kantone sei aufgrund ihrer Nähe zu lokalen Gegebenheiten sachgerecht und sollte nicht durch zwingende höhere Mindestansätze weiter eingeschränkt werden. NE verweist auf den föderalistischen Aufbau des Familienzulagensystems und hält fest, dass die Festlegung der Zulagenansätze in der Zuständigkeit der Kantone liege, welche das System entsprechend ihren sozioökonomischen Gegebenheiten ausgestalten könnten. Die vorgeschlagene bundesrechtliche Festsetzung neuer Tarife würde die Flexibilität des Systems einschränken und den kantonalen Handlungsspielraum bei der Festlegung der Zulagen unangemessen beschneiden. GE ist es wichtig, dass die Kantone weiterhin frei entscheiden können, in welcher Form sie Familien in Armut oder von Armut bedrohte Familien unterstützen wollen. ZG betont, dass die Grundsätze des Föderalismus es gebieten würden, den Handlungsspielraum der Kantone nicht durch höhere Mindestansätze einzuschränken. OW kritisiert, dass höhere Mindestansätze die Kantonsautonomie und das Innovationspotenzial (z. B. für gezielte kantonale Bedarfsleistungen) einschränkten
Politische Parteien
Die FDP verweist auf den föderalistischen Gestaltungsspielraum der Kantone. Sie verfügten bereits heute über die Kompetenz, höhere Familienzulagen festzusetzen und davon auch Gebrauch zu machen. Ein bundesrechtlicher Zwang zur Erhöhung widerspreche dem bewährten Föderalismus, der regionale Unterschiede bei Lebenshaltungskosten und politischen Prioritäten abbilde. Die SVP lehnt eine weitere „Fremdbestimmung“ durch den Bund ab, da dies zu stark in die föderalen Strukturen eingreife.
Verbände der Wirtschaft
Mehrere Arbeitgeberverbände (SAV, AGV Banken und AGV Basel) betonen, dass die Festlegung der Höhe der Familienzulagen primär in der Zuständigkeit der Kantone liege. Eine bundesweit einheitliche Erhöhung würde den kantonalen Handlungsspielraum einschränken und regionale Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten unzureichend berücksichtigen.
5.2 Rundungskompetenz
Eine Mehrheit der Stellungnehmenden befürwortet, dem Bundesrat im Falle eines Teuerungsausgleichs eine erweiterte Rundungskompetenz einzuräumen und die Familienzulagen auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag zu runden, da dies als administrativ sinnvoll und praktikabel erachtet wird. Eine Minderheit lehnt eine automatische Aufrundung ab und spricht sich für eine Rundung auf den nächstgelegenen Fünffranken-Betrag aus, wobei auch eine Abrundung möglich sein soll. Vereinzelt wird zudem geltend gemacht, dass eine erweiterte Rundungskompetenz des Bundesrats nicht erforderlich sei.
Kantone
Sechs Kantone (BE, BL, GL, NE, SH, SO) befürworten den Mehrheitsantrag der SGK-N. BE weist darauf hin, dass dieser Vorschlag der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Regelung des Kantons Bern entspricht.
ZG lehnt eine Rundung auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag ab und macht geltend, dass es im Zeitalter der computergestützten Lohnadministration und des elektronischen Zahlungsverkehrs nicht erforderlich sei, in «Fünflibern» zu rechnen. Die vom Bundesrat bei der letzten Anpassung angewendete Rundung auf ganze Franken habe zu keinerlei Problemen geführt.