Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten

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Durchführungsstellen

KKAK und VVAK begrüssen die redaktionelle Anpassung inkl. derjenigen, die nur die französische Fassung betrifft.

Andere Organisationen und interessierte Kreise

Drei Organisationen (EKF, femmes protestantes und SVAMV) begrüssen die Anpassungen explizit, die weiteren haben sich dazu nicht geäussert.

5.4 Anpassung des Mechanismus des Teuerungsausgleichs (Minderheitsantrag)

Eine Minderheit Marti Samira möchte die vorliegende parlamentarische Initiative dafür nutzen, den Teuerungsausgleich abgestützt auf den LIK zeitlich analog zur Anpassung der AHV-Renten vorzunehmen und nicht wie aktuell im FamZG geregelt bei Erreichen einer Teuerungsschwelle von 5 Prozent. Die Anpassung des Mechanismus des Teuerungsausgleichs wurde unterschiedlich beurteilt. Ein Teil der Stellungnehmenden befürwortet eine regelmässigere und zeitnahe Anpassung der Familienzulagen an die Teuerung, insbesondere in Anlehnung an den Anpassungsmechanismus der AHV, um Kaufkraftverluste zu vermeiden und die Planungssicherheit für Familien zu erhöhen. Andere Stellungnehmende lehnen eine Änderung ab und sprechen sich für die Beibehaltung der geltenden Regelung aus, da diese als ausreichend erachtet wird und automatische, wiederkehrende Kostensteigerungen sowie zusätzliche finanzielle Belastungen vermieden werden sollen.

Kantone, SODK und SSV

BE befürwortet eine Anpassung, mit der Argumentation, dass in den verschiedenen Sozialversicherungen einheitliche Regelungen zur Anpassung an die Teuerung gelten sollen. Zudem dienen die Familienzulagen dem teilweisen Ausgleich der Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht gerechtfertigt, mit der Anpassung der Familienzulagen jeweils zuzuwarten, bis der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens fünf Prozent gestiegen ist. BE begrüsst daher, dass die Familienzulagen zeitgleich mit den AHV-Renten der Teuerung angepasst werden, und unterstützt aus diesen Gründen den Minderheitsantrag Marti Samira.

Vier Kantone (AG, JU, LU und TG) hingegen sprechen sich ausdrücklich gegen eine Anpassung des Mechanismus aus. Sie erachten den bestehenden Teuerungsmechanismus als ausreichend und sehen keinen Bedarf für eine darüberhinausgehende Erhöhung der Familienzulagen

Die Mehrheit der Kantone, die SODK und der SSV äussern sich nicht zur Anpassung des Mechanismus des Teuerungsausgleichs.

Politische Parteien

Die EVP, die GPS und die SP unterstützen den Minderheitsantrag Marti Samira. Die EVP betont, dass die Anpassung alle zwei Jahre – oder bei einem LIK-Anstieg von über 4 % pro Jahr – der realen Kostenentwicklung entspreche und Familien Planungssicherheit gebe. Zwischen 2009 und 2025 seien die Mindestansätze trotz hoher Teuerung unverändert geblieben; besonders 2022 und 2023 seien Familien von steigenden Mieten, Krankenkassenprämien sowie Energie- und Treibstoffkosten stark betroffen gewesen. Eine weitere Phase ohne Teuerungsausgleich sei politisch nicht verantwortbar.

Die FDP und die SVP lehnen den Minderheitsantrag Marti Samira ab und sprechen sich für die geltende Regelung aus, falls auf die Vorlage eingetreten wird. Die FDP lehnt die politische Dynamik ab, die mit dieser Erhöhung ausgelöst werde. Der Bericht zeige klar, dass parallel hierzu Bestrebungen bestünden, den Mechanismus des Teuerungsausgleichs zu lockern und automatische Anpassungen einzuführen. Dies würde den Bund in eine dauerhafte Ausbauspirale der Familienzulagen treiben. Die