Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten

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Politische Parteien

Die SP, die GPS und die EVP unterstützten den Mehrheitsantrag der SGK-N, wonach die Mindestansätze auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag gerundet werden sollen. Die EVP ist der Ansicht,

dass die Rundung eine sachgerechte und administrativ sinnvolle Regelung darstellt, während eine Rundung nach unten familienpolitisch widersinnig wäre und die Wirkung der vorgesehenen Anpassung untergraben würde. Die EVP merkt an, dass wenn sich der Minderheitsantrag Marti Samira durchsetzen sollte, die Rundungsregelung entsprechend anzupassen wäre. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass bereits geringfügige LIK Steigungen faktisch alle zwei Jahre automatisch zu einer Erhöhung der Mindestansätze um fünf Franken führen würden. Eine solche Wirkung würde dem Ziel einer ausgewogenen und verhältnismässigen Anpassung widersprechen und müsste gesetzestechnisch korrigiert werden.

Die SVP folgt dem Minderheitsantrag Gutjahr, der nicht eine Aufrundung auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag, sondern eine Auf- oder Abrundung auf den nächstgelegenen Fünffranken-Betrag fordert. Sofern auch abgerundet werden kann, unterstützt die SVP eine vereinfachte Rundungsregel.

Falls auf den Entwurf eingetreten wird, lehnt die FDP eine Ausweitung der Bundeskompetenz im Bereich der Rundung der Beträge der Familienzulagen ab.

Verbände der Wirtschaft

GastroSuisse, suissetec und SAV unterstützen den Minderheitsantrag Gutjahr und möchten dem Bundesrat die Kompetenz zur Auf- oder Abrundung auf den nächstgelegenen Fünffranken-Betrag einräumen. Gleich wie die Minderheit sind sie die Ansicht, dass nicht automatisch aufgerundet werden sollte.

Durchführungsstellen

KKAK und VVAK begrüssen die weitergehende Rundungskompetenz des Bundesrats beim Teuerungsausgleich.

Andere Organisationen und interessierte Kreise

EKF, femmes protestantes und SVAMV sprechen sich für den Mehrheitsantrag aus, wonach der Bundesrat die Ansätze der Familienzulagen auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag soll aufrunden können.

5.3 Redaktionelle Anpassungen

Die SGK-N schlägt vor, bei der Anpassung der Mindestansätze künftig den Begriff «Prozent», statt «Punkte» zu verwenden, um Missverständnisse beim Teuerungsausgleich zu vermeiden. Zugleich soll die französische Fassung redaktionell der deutschen Fassung angepasst werden, wonach die Anpassung zeitgleich mit einer Erhöhung der AHV-Renten erfolgen muss. Zur redaktionellen Anpassung gingen nur wenige Stellungnahmen ein; sie wurde in keiner Stellungnahme abgelehnt. Die Anpassung wurde ausdrücklich begrüsst, einschliesslich der Präzisierung der französischen Fassung. Weitere Stellungnehmende äusserten sich nicht zu diesem Punkt.

Kantone,SODK und SSV

Es gab wenige Äusserungen zur redaktionellen Anpassung. In keiner Stellungnahme wurde sie abgelehnt. Explizit dafür ausgesprochen haben sich GL, GR, NE, SH, SO, TI und UR. Der Kanton UR zeigt sich einverstanden mit der Korrektur der redaktionellen Ungenauigkeit in Art. 5 Abs. 3 («Prozent» statt «Punkte»). Zwei Kantone (SH, SO) begrüssen auch explizit die Anpassung in der französischen Sprachversion.