Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
verweist auf Erfahrungen aus Finnland, wonach monetäre Anreize wie Betreuungsgelder keinen Geburtenanstieg ausgelöst hätten. Stattdessen hätten sie zu längeren Erwerbsunterbrüchen geführt, die Wiedereinstiegschancen verschlechtert und letztlich die Erwerbstätigkeit von Frauen reduziert.
Verbände der Wirtschaft
SGB, SBLV, Travail.Suisse und AvenirSocial, Stiftung Zukunft CH halten die Vorlage für geeignet,
um die Geburtenrate positiv zu beeinflussen. Der SGB merkt an, dass die finanzielle Situation der (zukünftigen) Eltern eine wichtige Rolle für die Geburtenhäufigkeit spiele. Auch Travail.Suisse und transfair halten fest, dass die sinkende Geburtenrate ein Indiz dafür ist, dass Paare aufgrund des Armutsrisikos, das mit einer Familiengründung einhergeht, zunehmend auf Kinder verzichten.
Der SAV und CP erachten die Vorlage als ungeeignet, um Familien nachhaltig zu stärken oder die Geburtenrate zu erhöhen. Der SAV betont, wirksamer seien familienfreundliche Arbeitsbedingungen und ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung. CP merkt an, dass ein Zusammenhang zwischen höheren Zulagen und einer besseren finanziellen Situation der Haushalte bzw. einem Anstieg der Geburtenrate nicht belegt sei. Auch der AGV Basel verweist auf internationale Studien, wonach finanzielle Leistungen die Geburtenrate nur gering beeinflussen; prioritär seien Investitionen in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, während höhere Zulagen vor allem eine kostspielige Symbolwirkung hätten.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
Freikirchen.ch und SEA werten die Erhöhung der Familienzulagen als Signal der Wertschätzung gegenüber Familien und als Beitrag im Kontext der demografischen Herausforderungen. Stiftung Zukunft CH bezeichnet die tiefe Geburtenrate als „bedenkliche Entwicklung“ und fordert Massnahmen, damit Menschen nicht aus finanziellen Bedenken gegen Kinder entscheiden müssen. Die weiteren Organisationen thematisieren in ihren Stellungnahmen primär andere Schwerpunkte.
5.1.2 Finanzierung und Wirtschaft
Die vorgebrachten wirtschaftlichen Gründe gegen den Vorentwurf betreffen im Wesentlichen die finanzielle Belastung der Arbeitgeber, der Selbstständigerwerbenden und der Wirtschaftskreise, die geringeren Anreize für Innovationen sowie die durch die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Kita-Initiative (UKibeG) entstehenden Kosten.
Kantone und SODK
Von den Kantonen, die sich zu den wirtschaftlichen Gründen geäussert haben, unterstreichen eine
Mehrheit von 15 Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, TG, UR, ZG und ZH) und
die SODK den finanziellen Druck, den eine Erhöhung der Mindestansätze für die Arbeitgeber und die Wirtschaftskreise sowie gemäss LU auch für die Ausgleichskassen mit sich bringen würde. Da die zusätzlichen Kosten grösstenteils durch eine Erhöhung der Beiträge von Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden finanziert würden, entstünden sowohl für die Unternehmen als auch die öffentlichen Arbeitgeber zusätzliche finanzielle Belastungen und es wären insgesamt negative Auswirkungen auf die Wirtschaft zu befürchten. AR weist auf die anderweitigen finanziellen Herausforderungen von Bund und Kantonen hin, die durch die Erhöhung der Mindestansätze verschärft würden.GR betont, dass eine weitere Erhöhung der Familienzulagen die finanzielle Stabilität des kantonalen Familienzulagensystems gefährden und insbesondere den Aufbau ausreichender Schwankungsreserven beeinträchtigen würde; angesichts der angespannten kantonalen Finanzlage komme eine Finanzierung über allgemeine Steuermittel nicht in Betracht.
Neun Kantone (BL, GE, GL, OW, SH, SO, TI, TG und VS) verweisen darauf, dass der indirekte Gegenvorschlag zur Kita-Initiative (UKibeG) bereits zusätzliche Kosten verursachen werde. GL, SO und SH warnen vor einer finanziellen Doppelbelastung der Arbeitgeber, da beide Vorlagen über Lohnbeiträge finanziert werden sollen. SZ erachtet es als zwingend notwendig, dass die SGK-N die Beratung