Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinderzulage und die Ausbildungszulage sowie die Geburtszulage und die Adoptionszulage, die mehrere Kantone eingeführt haben. Auf Bundesebene bildet das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (FamZG)1 den Rahmen für die Festlegung der Mindestansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen. Artikel 5 FamZG regelt die Mindestbeträge und deren Anpassung. Die Kantone sind für die Durchführung der Familienzulagen zuständig und können höhere Ansätze als die bundesrechtlichen Mindestansätze vorsehen. Deshalb sind die ausgerichteten Familienzulagen in den Kantonen unterschiedlich. Die Mindestansätze reichen 2026 von 215 bis zu 435 Franken für die Kinderzulage und von 268 bis zu 585 Franken für die Ausbildungszulage, wobei der Kanton Wallis die höchsten Beträge vorsieht.

Verschiedene Bestimmungen des FamZG sind auch auf das Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)2 anwendbar. Unter anderem orientieren sich die Ansätze des FLG an den Mindestansätzen des FamZG. Für Familien im Berggebiet sind die Ansätze jeweils um 20 Franken höher. Zudem gibt es für landwirtschaftliche Arbeitnehmende eine Haushaltungszulage von 100 Franken.

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde im Jahr 2024 vom Parlament zum letzten Mal bis Ende 2026 verlängert. An seiner Stelle hat das Parlament ein neues Gesetz erarbeitet, das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG)3. Das Parlament hat das Gesetz in der Wintersession 2025 am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Das UKibeG ist der indirekte Gegenvorschlag zur Kita-Initiative4. Die Vorlage sieht im FamZG neu eine Zulage für Kinder vor, die im Rahmen der institutionellen Kinderbetreuung familienergänzend betreut werden (sog. Betreuungszulage). Sie stellt dabei eine weitere Familienzulage, wie die Kinder- und Ausbildungszulage, dar. Die vorgesehene Betreuungszulage beträgt mindestens 100 Franken pro Monat für Kinder, die einen Tag pro Woche institutionell betreut werden. Für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag pro Woche erhöht sich die Zulage um 50 Franken.

Am 14. März 2023 hat Nationalrat Marc Jost die parlamentarische Initiative «Starke Familien durch angepasste Zulagen» (23.406) eingereicht. Die Initiative fordert die bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen gemäss Artikel 5 Absatz 1 und 2 Familienzulagengesetz (FamZG) auf jeweils 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen anzuheben. Begründet wurde die parlamentarische Initiative damit, dass seit der Einführung des FamZG im Jahre 2009 die Mindestansätze noch nie erhöht wurden und Familien mit geringen Einkommen überproportional von der heutigen Teuerung betroffen seien. In der Zwischenzeit wurden die Mindestansätze der Familienzulagen aufgrund der Teuerung per 1. Januar 2025 auf 215 Franken für die Kinder- und 268 Franken für die Ausbildungszulage angehoben.

Am 22. Februar 2024 gab die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) der parlamentarischen Initiative Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) entschied am 7. Oktober 2024, der Initiative 23.406 Folge zu geben. Am

1 SR 836.2

2 SR 836.1

3 AB 2025 1500

4 BBl 2026 33