Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Travail.Suisse und transfair haben wortgleiche Stellungnahmen eingereicht. Die KKAK und die VVAK haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Die Kantone LU, ZH und GE verweisen in ihren Stellungnahmen explizit auf die Stellungnahme der SODK.
4 Stellungnahmen zur Vorlage als Ganzes
Sechs Kantone (BS, FR, JU, NW, TI, und VS) sowie der SSV unterstützen die Vorlage grundsätzlich. 16 Kantone (AG, AI, AR, BL, GE, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, ZG und ZH) und die SODK lehnen sie ab. BE lehnt die Vorlage teilweise ab und VD nimmt eine neutrale Haltung ein. GL und SO nehmen aufgrund des hängigen Gegenvorschlags zur Kita-Initiative (UKibeG) keine Stellung zur Vorlage als Ganzes.
Vier nationale Parteien (Die Mitte, EVP, GPS, SP) und eine regionale Partei (PARAT) unterstützen die Vorlage. Die FDP lehnt sie ab. Die SVP lehnt eine Erhöhung ab, unterstützt jedoch den Minderheitsantrag Gutjahr zur Rundungskompetenz. Den Minderheitsantrag Marti Samira zur Anpassung des Teuerungsmechanismus unterstützen die EVP, GPS und SP; die FDP und SVP lehnen ihn ab.
Sechs Wirtschaftsverbände (AvenirSocial, SBLV, SBV, SGB, transfair und Travail.Suisse) unterstützen die Vorlage grundsätzlich. Neun Verbände (AGV Banken, AGV Basel, CP, FER, GastroSuisse, Swissmem, suissetec sowie die Dachverbände SAV und SGV) lehnen die Vorlage grundsätzlich ab.
Die Durchführungsstellen wollen mit weiteren Erhöhungen zuwarten. 15 weitere Organisationen unterstützen die Vorlage grundsätzlich.
Die ablehnenden Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände begründen ihre Ablehnung der Vorlage mit erheblichen Mehrkosten von rund 361 Millionen Franken jährlich, die vor allem Arbeitgeber belasten und die Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnten. Auch auf die Mehrkosten für die öffentlich Hand wird mehrfach verwiesen. Zudem kritisieren sie das sogenannte Giesskannenprinzip und verweisen auf bedarfsorientierte, zielgerichtete Instrumente als wirksamere Alternativen zur Armutsbekämpfung. Die Vorlage wird als Eingriff in den föderalen Gestaltungsspielraum gewertet und in Verbindung mit dem Gegenvorschlag zur Kita-Initiative (UKibeG) als finanzielle Doppelbelastung gesehen. Schliesslich wird ihre Notwendigkeit infrage gestellt, da bereits ein Teuerungsausgleich erfolgt sei und Zweifel an positiven Effekten auf Geburtenrate, Erwerbsanreize und die finanzielle Zielgenauigkeit bestehen.
Die Befürworter der Vorlage begrüssen die Erhöhung der Mindestansätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten. Sie sehen darin ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut, zur Stärkung der Kaufkraft der Familien, sowie zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit. Zudem wird die Massnahme als Beitrag zur Förderung der Geburtenrate verstanden.
Kantone, SODK und SSV
Sechs Kantone (BS, FR, JU, NW, TI und VS) sowie der SSV unterstützen die Vorlage.
16 Kantone (AG, AI, AR, BL, GE GR, LU, NE, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, ZG und ZH) und die SODK
lehnen die Vorlage grundsätzlich ab, wobei die Kantone LU, ZH und GE in ihren Stellungnahmen explizit auf die Stellungnahme der SODK verweisen und sich jener Argumentation anschliessen.
BE lehnt die Vorlage teilweise ab und spricht sich gegen eine Erhöhung der Zulagen aus, befürwortet jedoch eine Anpassung des Mechanismus des Teuerungsausgleichs gemäss dem Minderheitsantrag Marti Samira. VD nimmt eine neutrale Position bezüglich der Erhöhung der bundesrechtlichen Mindestansätze für Familienzulagen ein, da die Vorlage keine direkte Auswirkung auf die Bevölkerung, die Behörden und die Arbeitgeber im eigenen Kanton hätte.