Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/13: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV) · 21 Seiten

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Gemäss Artikel 17 VE-IPV ist die Erhebung von Gebühren für die Gegenfinanzierung der Vollzugskosten des IPG vorgesehen (siehe die Ausführungen in Ziff. 4). Über die Gebühreneinnahmen können schätzungsweise rund 400'000 Franken pro Jahr als Gegenfinanzierung für die Vollzugskosten vereinnahmt werden.15 Davon werden 360'000 Franken für Personalausgaben und 40'000 Franken für Sach- und Betriebsausgaben verwendet. Die Kosten für allgemeine Aufwendungen, für die keine Gebühren erhoben werden können, müssen vom Bund getragen werden. Das SECO wird nach den ersten beiden Jahren Vollzug sowohl den Gebührentarif überprüfen als auch die benötigten Personalressourcen neu abschätzen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die vorgeschlagenen Bestimmungen stützen sich auf Artikel 182 der Bundesverfassung (BV)16 sowie auf die Artikel 3 Absatz 4, 5 Absatz 6, 6 Absatz 2 und 22 Absatz 1 IPG.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Betreffend die Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz wird auf die Ausführungen in der Botschaft zum IPG verwiesen. Der VE-IPV entspricht den dort beschriebenen wirtschaftsvölkerrechtlichen Anforderungen. Insbesondere werden die Ausnahmen einseitig gewährt und beruhen auf objektiven Kriterien, die einen rationalen Bezug zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Schweiz aufweisen. Auf diese Weise wird den einschlägigen wirtschaftsvölkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz Rechnung getragen. Abgesehen von den Ausnahmen sieht der VE-IPV keine Regelungen vor, die Auswirkungen auf die Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz haben könnten.

6.3 Erlassform

Die IPV setzt die im IPG vorgesehenen Delegationsnormen um und konkretisiert einige Bestimmungen dieses Gesetzes. Der Erlass ergeht in Form einer Verordnung des Bundesrates.

15 Diese Schätzung basiert auf den folgenden Annahmen: 20 Vorbescheide à 5'000.- + 5 Vorbescheide à 7'500.- + 5 Vorbescheide à 10'000.- + eine direkte Genehmigung à 10'000.- + eine direkte Genehmigung à 20'000.- + 1 Prüfverfahren à 30'000.- + ein Prüfverfahren à 60'000.- + ein Prüfverfahren à 90'000.- = 397'500.-. In dieser Berechnung nicht berücksichtigt sind allfällige Einnahmen, die aus der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen resultieren, für die ebenfalls Gebühren erhoben werden können.

16 SR 101