Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/13: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV) · 21 Seiten
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5 Auswirkungen
Betreffend die Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete, die Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Auswirkungen auf die Gesellschaft sowie die Auswirkungen auf die Umwelt wird auf die Ausführungen in der Botschaft zum IPG verwiesen. In diesen Bereichen sind von den in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen keine anderweitigen Auswirkungen zu erwarten.
5.1 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Betreffend die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und die indirekten Kosten für die betroffenen Unternehmen (z. B. Investitionsunsicherheit oder Verzögerungen von Transaktionen) wird ebenfalls grundsätzlich auf die Ausführungen in der Botschaft zum IPG sowie auf die Regulierungsfolgenabschätzung zum Entwurf des IPG (RFA IPG)13 verwiesen.
Betreffend die Anzahl an zu prüfenden Übernahmen ist zu berücksichtigen, dass Investoren aus den EU- und EFTA-Staaten von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden sollen (siehe die Erläuterungen in Ziff. 4 zu den Art. 7 und 8 VE-IPV). Allerdings ist es nicht möglich, die allenfalls daraus resultierende Reduktion der Fallzahl abzuschätzen, da die Schätzung der RFA IPG aufgrund der verwendeten Methode ab einem einstelligen Bereich an ihre Grenzen stösst. Die RFA IPG geht davon aus, dass die durchschnittliche Anzahl an jährlichen Gesuchen mit dem vom Parlament beschlossenen Geltungsbereich ohne Berücksichtigung der Ausnahmen in einem tiefen einstelligen Bereich liegen wird.
Nachfolgend wird zudem auf die direkten Regulierungskosten für Unternehmen eingegangen, die sich aus der Einführung des IPG ergeben. Im Fokus stehen jene Kosten, die Investoren und inländischen Zielunternehmen durch die Aufbereitung und Einreichung der im Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen entstehen. Da die erforderlichen Unterlagen in der Verordnung präzisiert werden, können die entsprechenden Kosten erst zum jetzigen Zeitpunkt abgeschätzt werden.
Das SECO hat diese Kosten im Rahmen einer externen Studie untersuchen lassen.14 Die Schlussfolgerungen der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Insbesondere die Angaben zum Investor können erhebliche Kosten verursachen,
wenn die Eigentümer- und Kontrollstrukturen komplex sind und bis zum letztlich kontrollierenden Akteur offengelegt werden müssen. Bei staatlichen oder staatsnahen Investoren ist aufgrund mehrstufiger Governance- und Beteiligungsstrukturen häufiger mit erhöhtem Abklärungsaufwand zu rechnen.
2. Der Tätigkeitsbeschrieb des Investors dürfte relativ einfach sein.
13 Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Wirtschaftspolitik > Regulierung > Regulierungsfolgenabschätzung > Durchgeführte vertiefte RFA.
14 Siehe die Regulierungskostenschätzung zur Investitionsprüfverordnung. Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Wirtschaftspolitik > Studienreihe Grundlagen für die Wirtschaftspolitik.