Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/13: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV) · 21 Seiten

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Übersicht

Am 19. Dezember 2025 hat das Parlament das Investitionsprüfgesetz (IPG) verabschiedet. Die vorliegende Verordnung über die Prüfung ausländischer Investi-

tionen (Investitionsprüfverordnung, IPV) enthält die Ausführungsbestimmungen zum IPG.

Ausgangslage

Das IPG bezweckt, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen. Hierfür werden Übernahmen von inländischen Unternehmen, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind, durch ausländische staatlich kontrollierte Investoren einer Genehmigungspflicht unterstellt. Die besonders kritischen Bereiche umfassen u. a. Rüstungsgüter sowie zivil und militärisch verwendbare Güter, Stromnetze und -produktion, Wasserversorgung sowie Gesundheits-, Telekom- und Transportinfrastrukturen.

Inhalt der Vorlage

Die IPV regelt die Einzelheiten der Genehmigungspflicht und des Genehmigungsverfahrens gemäss IPG. Es werden bestimmte Begriffe definiert (Erlangung der Kontrolle, Gemeinschaftsunternehmen) und festgelegt, wie der Umsatz (resp. der Bruttoertrag von Banken) und die Anzahl Vollzeitstellen von inländischen Unternehmen berechnet werden. Sodann wird festgelegt, welche Informationen die Unterlagen enthalten müssen, die dem Gesuch beizulegen sind, und die Fristen werden präzisiert. Zudem wird geregelt, welche Staaten von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind. Ferner wird der Datenschutz geregelt und der Gebührentarif festgelegt.