Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/13: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV) · 21 Seiten

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Pauschalen basieren auf der Annahme, dass für ein Vorbescheid rund 30 Stunden Arbeit anfallen, für eine direkte Genehmigung rund 60 Stunden und dass der hypothetische Stundenansatz durchschnittlich 175 Franken betragen würde (siehe Abb. 1).

Abbildung 1

Pauschale ge-Hypothese mäss Verordnung (in CHF)

A: B:

Std. pro Fall Stundenansatz Mini- Maxiim Minimum (in CHF) A x B mum mum

Vorbescheid 30 175 5'250 5'000 10'000

Direkte Genehmigung 60 175 10'500 10'000 20'000

Kaufpreis

von < 10 120 175 21'000 20'000 40'000 Mio. CHF

Kaufpreis

von ≥ 10

Prüfver- Mio. CHF

230 175 40'250 40'000 80'000 fahren und < als

100 Mio.

CHF

Kaufpreis

von ≥ 100 340 175 59'500 60'000 120'000 Mio. CHF

Bei einem Prüfverfahren, das bis zu drei weitere Monate dauert, ist jedoch davon auszugehen, dass die Prüfung mit zunehmender Grösse eines inländischen Unternehmens aufwendiger wird. Bei einem Prüfverfahren werden die Genehmigungskriterien nach Artikel 4 IPG vertieft abzuklären sein. Seitens des inländischen Unternehmens wird insbesondere die Beurteilung der Substituierbarkeit der Produkte, Dienstleistungen oder Infrastrukturen (Art. 4 Abs. 2 Bst. e IPG) beim Aufwand ins Gewicht fallen. Diese Abklärungen werden tendenziell komplexer und aufwändiger, je grösser ein inländisches Unternehmen ist.

Unter der Annahme, dass der Kaufpreis und die Grösse eines Unternehmens, und damit auch der Prüfaufwand, korrelieren, wird deshalb bei einem Prüfverfahren die Höhe der Gebühr vom Kaufpreis abhängig gemacht (Abs. 1 Bst. c). Bei einem Kaufpreis von weniger als 10 Millionen Franken beträgt die Pauschale 20'000 Franken, bei einem Kaufpreis von mindestens 10 Millionen Franken und weniger als 100 Millionen Franken 40'000 Franken und bei einem Kaufpreis von mindestens 100 Millionen Franken 60'000 Franken. In diesen Pauschalen ist der Aufwand für die Abklärung hinsichtlich einer direkten Genehmigung oder einer Einleitung eines Prüfverfahrens mit enthalten. Diese Pauschalen basieren auf der Annahme, dass der hypothetische Stundenansatz durchschnittlich 175 Franken betragen würde und dass für ein Prüfverfahren bei einem Kaufpreis von weniger als 10 Millionen Franken rund 60 weitere Stunden an Arbeit anfallen,