Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/13: Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen (IPV) · 21 Seiten

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6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen (die Ausgaben über einem der Schwellenwerte nach sich ziehen) geschaffen, noch neue Verpflichtungskredite / Zahlungsrahmen (mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte) beschlossen.

6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Es ist vorgesehen, dass die Anhänge 1 und 2, die festlegen, welche Unterlagen einem Antrag auf Vorbescheid oder einem Gesuch beizulegen sind, durch das WBF geändert werden können.

6.6 Datenschutz

In Ergänzung zur Regelung der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten im IPG wird auf Verordnungsstufe die Bearbeitung nicht besonders schützenswerter Personendaten geregelt. Die Bearbeitung von Daten juristischer Personen stützt sich direkt auf den geltenden Artikel 57r RVOG.