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Parlamentarische Initiative. Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

5.2.1.2 Namensrechtliche Möglichkeiten bei Heirat

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2024 260 S. 24Bundesblatt · BBl 2024 260

Beispiel: Die Eheleute Weber und Blanc behalten bei Heirat ihre Namen. Beide können einzeln, d. h. unabhängig voneinander erklären, einen Doppelnamen tragen zu wollen. Weber heisst in der Folge entweder nur Weber oder Weber Blanc bzw. Weber-Blanc. Blanc heisst nach der Heirat entweder Blanc oder Blanc Weber bzw. Blanc-Weber.

Trägt ein Verlobter bzw. eine Verlobte bei Heirat bereits einen Doppelnamen, so kann lediglich einer dieser Namen für den neuen Doppelnamen der Ehegatten verwendet werden.

Beispiel: Die Eheleute Weber Rossi und Blanc behalten bei Heirat ihre bisherigen Namen. Nur Blanc möchte einen Doppelnamen tragen. Hierfür kann entweder Weber oder Rossi verwendet werden. Blanc heisst nach der Heirat je nach Wahl Blanc Weber oder Blanc Rossi (jeweils mit oder ohne Bindestrich). Variante: Möchte Weber Rossi ebenfalls einen Doppelnamen mit dem Namen Blanc tragen, muss sich Weber Rossi für einen der Namen (Weber oder Rossi) entscheiden. Weber Rossi heisst nach der Heirat Weber Blanc oder Rossi Blanc. Für den Namen der gemeinsamen Kinder

s. Ziff. 5.2.2.1.

Möglichkeit 2: Die Verlobten wählen einen gemeinsamen Familiennamen. Dabei stehen ihnen zwei Varianten zur Bildung eines Doppelnamens zur Auswahl: Bei Variante 1 erklären die Verlobten einen ihrer Namen zum gemeinsamen Familiennamen. In diesem Fall können beide Verlobte einzeln erklären, den Namen des anderen dem Familiennamen hinzufügen zu wollen.

Beispiel: Bestimmen die Verlobten Weber und Blanc den Namen Weber zum Familiennamen, können beide Verlobte einzeln erklären, den Doppelnamen Weber Blanc bzw. Weber-Blanc zu führen. Ein Verlobter bzw. eine Verlobte kann nach der Heirat folglich den Doppelnamen Weber Blanc tragen, während der bzw. die andere nur den Familiennamen Weber oder den Doppelnamen Weber Blanc bzw. Weber-Blanc (mit Bindestrich) führt.

Trägt ein Verlobter bzw. eine Verlobte bei Heirat bereits einen Doppelnamen, so kann dieser (als bisheriger Name; s. Ziff. 2.3.1) zum Familiennamen erklärt werden. Unter diesen Umständen ist es allerdings nicht mehr möglich, den Namen des anderen dem Familien(-doppel)namen hinzuzufügen, da der Doppelname aus höchstens zwei Namen bestehen darf. Diese Regelung dient der Ordnung und Übersichtlichkeit. Eine Ausnahme besteht mit Bezug auf sog. «echte» bzw. historisch gewachsene Doppelnamen (s. Ziff. 5.2.1.1 in fine).

Beispiel: Die Eheleute Weber Rossi und Blanc wählen den Doppelnamen Weber Rossi zum Familiennamen. Der Name Blanc kann diesem nicht noch hinzugefügt werden.

Bei Variante 2 zu Möglichkeit 2 können die Verlobten einen aus den bisherigen Namen beider Verlobten zusammengesetzten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen erklären.

Beispiel: Die Eheleute Weber und Blanc bestimmen den Namen Weber Blanc, Weber-Blanc, Blanc Weber oder Blanc-Weber zum gemeinsamen Familiennamen. Beide Ehegatten tragen denselben Familiennamen. Es ist nicht möglich, dass nur einer der Ehegatten einen Doppelnamen trägt, der andere jedoch nicht. Den Familiendoppelnamen tragen auch die gemeinsamen Kinder (s. Ziff. 5.2.2.1).