Rapport sur les résultats
Consultation 2006/87: Nouveau numéro d'assuré AVS. Modifications du règlement et d'ordonnances et édiction de dispositions d'exécution · 33 pages
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SO Die Anpassungen der Software von Infostar zur Ermöglichung automatisierter Meldungen an die ZAS und zur Implementierung der neuen AHV-Versichertennummer werden einen bis jetzt nicht gedeckten Aufwand verursachen. Sollte für die nachträgliche Zuordnung der AHV-Versichertennummer an bereits erfasste Personen in Infostar keine
automatisierte Lösung möglich sein, bliebe nur die Nachbeurkundung durch das
Fachpersonal der Ziviistandsämter. Die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Meldewesens an die ZAS und desjenigen der neuen AHV-
Versichertennummer an die Zivilstandsbehörden betrachten wir als Investitionskosten, die vom Bund im Rahmen des Projekts zu tragen sind.
GR Obwohl es konkret um Änderungen der Ausführungserlasse zum AHV-Gesetz geht, kann nicht ausser Acht gelassen werden, dass die neue AHV-Versichertennummer eine wesentliche Rolle im Rahmen der Registerharmonisierung und der registergestützten Volkszählung spielt. Es zeichnet sich eine künftige enge Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) der AHV und den schweizerischen Zivilstandsbehörden ab. Zum einen geht es um Meldungen von Geburten und Todesfällen an die ZAS, zum anderen um die Führung der neuen AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator (PIN) im schweizerischen Zivilstandsregister (Infostar) als Teil der
Registerharmonisierung. Um den Betriebsaufwand und damit die Kosten klein zu halten, lohnt sich eine möglichst grosszügige Automatisierungslösung. Das Meldewesen der Zivilstandsbehörden an die ZAS und umgekehrt die Bekanntgabe der
Versichertennummer an Infostar sollten dabei, wie im Entwurf vorgesehen, kostenlos erfolgen.
Einen bis heute nicht gedeckten Aufwand werden hingegen die Einführung der AHV-Versichertennummer und das Meldewesen verursachen. Das zu automatisierende Meldewesen zwischen der ZAS und den Zivilstandsbehörden sowie die Einbindung der neuen AHV-Nummer erfordern umfassende Neuprogrammierungen der zurzeit
verwendeten Infostar-Software. Dies wird immense Kosten verursachen. Zudem muss in einer Erstzuweisung den in Infostar bereits erfassten Personen die Versichertennummer nachträglich zugewiesen werden. Diese Zuweisung wird in etwa 80 Prozent der Fälle mit einer automatisierten Lösung möglich sein. Für die restlichen 20 Prozent bleibt nur die manuelle Nachbeurkundung durch das Fachpersonal der Zivilstandsämter. Die daraus resultierenden zusätzlichen Personalaufwendungen sind für die Zivilstandsämter
beträchtlich.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Meldewesens sind Investitionskosten, die vom Bund im Rahmen des Projektes zu tragen sind. Der Kanton ist nicht gewillt, die kostenintensiven Anpassungen (Programmanpassungen und
insbesondere Personal) zu finanzieren.