Rapport sur les résultats
Consultation 2011/128: Révisions dans le domaine du tabac et des objets usuels · 87 pages
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
teurin wird vermutlich nur feststellen können, ob solche technische Unterlagen und die Sicherheitsbewertung erstellt worden sind, über die Vollständigkeit und die Qualität kann sich vermutlich nur die Vollzugsbehörde ein Bild machen. Diese arbeitet bekanntlich nur stichprobenmässig und wird den Spielzeugmarkt nicht verlässlich unter Kontrolle haben. Hier sehen wir weiterhin eine grosse Gefahr für Spielzeug, welches nicht den Normen entspricht, nicht zulässige Inhaltsstoffe oder solche in zu hoher Konzentration enthält. Siehe auch Bemerkung zu Art. 11
09 Sicherheitsbewertung Coop Angesichts der Vielfalt der verschiedenen Spielwaren wäre eine Checkliste des Bundesamtes für Gesundheit hilfreich, welche anhand von Beispielen auflistet, was genau gemacht werden muss.
09 Sicherheitsbewertung Fédération Romande des Consommateurs Hier stellt sich die Frage, wie weit dieses Recht bei der Herstellerin durchgesetzt und vor allem auch kontrolliert werden kann. Die Importeurin wird vermutlich nur feststellen können, ob solche technische Unterlagen und die Sicherheitsbewertung erstellt worden sind, über die Vollständigkeit und die Qualität kann sich vermutlich nur die Vollzugsbehörde ein Bild machen. Diese arbeitet bekanntlich nur stichprobenmässig und wird den Spielzeugmarkt nicht verlässlich unter Kontrolle haben. Hier sehen wir weiterhin eine grosse Gefahr für Spielzeug, welches nicht den Normen entspricht, nicht zulässige Inhaltsstoffe oder solche in zu hoher Konzentration enthält. Siehe auch Bemerkung zu Art. 11
09 Sicherheitsbewertung Geschäftsstelle IG DHS Angesichts der Vielfalt der verschiedenen Spielwaren wäre eine Checkliste des Bundesamtes für Gesundheit hilfreich, welche anhand von Beispielen auflistet, was genau gemacht werden muss.
09 Sicherheitsbewertung Stiftung für Konsumentenschutz Hier stellt sich die Frage, wie weit dieses Recht bei der Herstellerin durchgesetzt und vor allem auch kontrolliert werden kann. Die Importeurin wird vermutlich nur feststellen können, ob solche technische Unterlagen und die Sicherheitsbewertung erstellt worden sind, über die Vollständigkeit und die Qualität kann sich vermutlich nur die Vollzugsbehörde ein Bild machen. Diese arbeitet bekanntlich nur stichprobenmässig und wird den Spielzeugmarkt nicht verlässlich unter Kontrolle haben. Hier sehen wir weiterhin eine grosse Gefahr für Spielzeug, welches nicht den Normen entspricht, nicht zulässige Inhaltsstoffe oder solche in zu hoher Konzentration enthält. Siehe auch Bemerkung zu Art. 11
10 Technische Unterlagen Amt für Verbraucherschutz (AVS) ZG Die hier klar formulierten Pflichten der Herstellerin sind mit einem erheblichen Aufwand für dieselbe verbunden. Es scheint fraglich, ob dieser