H.3.13 Nationalstrasse

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.3.13 Nationalstrasse · Deutsch

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs auf den 1. Januar 2008 (NFA) wurde der Bund Eigentümer der Nationalstrassen; er ist somit zuständig für den Bau, Unterhalt und Betrieb dieser Strassen.

Das Nationalstrassennetz teilt der Bund unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in Gebietseinheiten auf und schreibt die Einheiten zur Bewirtschaftung aus bzw. überträgt diese Aufgaben mittels Leistungsvereinbarungen den Kantonen oder von denen gebildeten Trägerschaften.

Das hierfür von den Kantonen oder den Gebietseinheiten dem Bund fakturierte Entgelt ist zum Normalsatz steuerbar.

[Abbildung: im Original]

Erläuterungen zur Schadenwehr auf Nationalstrassen finden sich unter Ziffer H.10.5.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).