H.3.5 Strassenanschlüsse
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.3.5 Strassenanschlüsse · Deutsch
Die entgeltliche Erstellung von Zufahrtswegen und Parkplätzen durch den Kanton oder die Gemeinde auf dem Grundstück eines privaten Bauherrn unterliegt der Steuer zum Normalsatz (Art. 14 Ziff. 17 MWSTV). Solche entgeltlichen Leistungen sind strikt von den Erschliessungsgebühren (Perimeterbeiträge oder Mehrwertbeiträge) zu trennen (→ Ziff. H.3.4).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).