H.3.18 Schutzraumbewilligungsgebühren

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.3.18 Schutzraumbewilligungsgebühren · Deutsch

Die von Gemeinwesen für das Ausstellen von Schutzraumbewilligungen erhobene Gebühr gilt als hoheitlich und unterliegt daher nicht der Steuer (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG).