H.3.18 Schutzraumbewilligungsgebühren
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die von Gemeinwesen für das Ausstellen von Schutzraumbewilligungen erhobene Gebühr gilt als hoheitlich und unterliegt daher nicht der Steuer (Art. 18 Abs. 2 Bst. l MWSTG).