H.3.7 Neuverlegung von Leitungen

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.3.7 Neuverlegung von Leitungen · Deutsch

Ein Gemeinwesen will eine bestehende Strasse infolge starker Verkehrszunahme verbreitern. Unmittelbar neben dieser Strasse ist eine Gasleitung im Boden verlegt. Die Gasgesellschaft hat seinerzeit das Durchleitungsrecht (im Grundbuch eingetragen) vom Landeigentümer erhalten.

Das Gemeinwesen kauft das mit dem Durchleitungsrecht belastete Land entlang der Strasse. Damit die Gasgesellschaft auf das bestehende Durchleitungsrecht verzichtet, räumt ihr das Gemeinwesen ein neues Durchleitungsrecht ein bzw. besorgt ihr ein solches auf dem angrenzenden Grundstück. Das Gemeinwesen ist verpflichtet, die Kosten der Gesellschaft für die Neuverlegung der Gasleitung zu übernehmen (Art. 742 ZGB).

Die Weiterfakturierung der Kosten für die Neuverlegung der Gasleitung durch die Gasgesellschaft an die Gemeinde ist steuerbar.

Eine allfällige zusätzliche Entschädigung für die Ablösung des ursprünglichen Durchleitungsrechts (dingliches Recht) ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG).

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).