4.5.1 Sprachaufenthalte im Inland

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 1. Mai 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.5.1 · Deutsch

Bei im eigenen Namen organisierten Sprachaufenthalten im Inland unterliegen die verschiedenen Leistungen ihrer Natur nach der Steuer oder sind von der Steuer ausgenommen. Die einzelnen Leistungen können dabei separat mit Ausweis der Steuer oder pauschal (→  Ziff. 3.4) in Rechnung gestellt werden.

[Abbildung: im Original]

Weitere Einzelheiten zu Reisearrangements können aus der MWST-Branchen-Info Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine entnommen werden.