4.5.2 Sprachaufenthalte im Ausland

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.5.2 · Deutsch

Bei Sprachaufenthalten im Ausland handelt es sich beim Sprachunterricht um eine im Ausland erbrachte Leistung mit Vorsteuerabzugsrecht (Art. 29 Abs. 1bis MWSTG). Die Beförderung im grenzüberschreitenden Luft-, Eisenbahn- und Busverkehr (Art. 23 Abs. 4 MWSTG) ist von der Steuer befreit, die übrigen Leistungen (Beherbergung, Verpflegung usw.) sind im Ausland erbracht.

[Abbildung: im Original]

Weitere Einzelheiten zu Reisearrangements können aus der MWST-Branchen-Info Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine entnommen werden.