4.9.2 Autodidaktische Fernkurse
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 14. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.9.2 · Deutsch
Bei autodidaktischen Fernkursen besteht, zusätzlich zur räumlichen Distanz, kein Austausch zwischen dem Lehrenden und dem Lernenden. Es wird nicht Wissen vermittelt, sondern die Pflicht des Leistungserbringers erschöpft sich darin, einmal oder gestaffelt Lehrbücher, CD, PC-Programme usw. zu liefern oder den Zugang zum entsprechenden Internet-Angebot zu öffnen. Es handelt sich dabei nicht um von der Steuer ausgenommene Bildungsleistungen.
Ob der Leistungsempfänger die gelieferten Gegenstände und die gewährten Dienstleistungen nutzt und die darin präsentierte Materie aufnimmt, allfällige Aufgaben macht und gestützt auf den mitgelieferten Lösungsschlüssel korrigiert, bleibt ausschliesslich im Belieben des Leistungsempfängers. Der Leistungserbringer hat diesbezüglich weder Rechte noch Pflichten.
Beispiele
Sprachkurs auf CD-ROM,
Buch zum Thema MWST mit Testaufgaben,
CBT (Computer-Based-Training) aller Art.
[Abbildung: im Original] | Bei den autodidaktischen Fernkursen kann es sich um steuerbare Lieferungen und/oder elektronische Dienstleistungen handeln (Art. 10 Abs. 1 MWSTV). Der Ort der Lieferung richtet sich nach Artikel 7 MWSTG, der Ort der elektronischen Dienstleistung nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG. |