4.9.1 Interaktive Fernkurse
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.9.1 · Deutsch
Bei interaktiven Fernkursen handelt es sich um von der Steuer ausgenommene Bildungsleistungen, sofern die Vermittlung von Wissen das in erster Linie verfolgte Ziel ist (→ Ziff. 2) und die nachfolgenden Voraussetzungen eingehalten sind.
Ein interaktiver Fernkurs liegt vor, wenn ein fachlicher Austausch zwischen dem Leistungserbringer (Bildungsanbieter) und dem Kursteilnehmer ausschliesslich online stattfindet oder diesem online die Möglichkeit geboten wird, auf fachlicher Ebene mit dem Leistungserbringer interagieren zu können. Das Vorliegen eines interaktiven Fernkurses setzt somit voraus, dass jeder Kursteilnehmer fachliche Fragen betreffend den angebotenen Kursinhalt online an einen direkten Fachkontakt des Leistungserbringers (z. B. Fachverantwortlicher, Studiengangsleiter, Modulverantwortlicher oder Referent) stellen kann und von diesem hierauf eine individuelle, persönliche, nicht automatisierte Antwort erhält bzw. ein fachlicher Austausch stattfindet. Ob oder wie oft der einzelne Kursteilnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist für die steuerliche Qualifizierung nicht relevant.
Der fachliche Austausch ist auf jeglichen Kommunikationskanälen möglich und kann zeitunabhängig erfolgen. Die Kommunikationsmöglichkeit muss den konkreten Kurs betreffen und allen Kursteilnehmern bekannt gegeben werden (z. B. in den Kursunterlagen). Nicht ausreichend ist hingegen, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, administrative Fragen (betreffend Anmeldung, Kursinhalt, Kosten, Login etc.) zu stellen, sich bloss die Kursteilnehmer untereinander austauschen können oder die Leistung des Leistungserbringers sich auf die Zurverfügungstellung von Kursinhalten beschränkt.
Bei interaktiven Fernkursen gilt das Empfängerortsprinzip nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG.
Beispiele
Die NERO Schulen bieten einen Online-Lehrgang im Bereich Controlling an. Während den 5 Unterrichtstagen wird der Kursinhalt live über die schulinterne Online-Plattform vermittelt. Die Teilnehmenden haben dabei die Möglichkeit, aktiv Fragen zu stellen und sich in den Unterricht einzubringen.
Die Informatikschule DotCom bietet einen 3-wöchigen Online-Informatik-Basiskurs im Selbststudium an, welcher als Grundlage für einen Informatik-Zertifikatslehrgang dient. Um sich das Wissen anzueignen, stehen den Teilnehmenden diverse Videos, Unterlagen und Aufgabenstellungen zur Verfügung. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, einmal pro Woche an einer Videokonferenz mit dem Fachverantwortlichen der Informatikschule DotCom teilzunehmen, um fachliche Fragen zu stellen.
[Abbildung: im Original] | Bei hybriden Leistungsangeboten richtet sich die Beurteilung der Steuerbarkeit nach Ziffer 1.6. Als hybride Leistungsangebote gelten Kurse, an welchen sowohl eine Teilnahme online als auch eine Teilnahme mit physischer Präsenz vor Ort möglich ist. |
Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).