2.1.12.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.12.1 · Deutsch

a.

Logopädische Leistungen, die der Untersuchung und Behandlung von Schreib- und Sprechstörungen dienen.

b.

Logopädische Leistungen im Rahmen eines Aufenthaltes in einem Spital, einem Zentrum für ärztliche Heilbehandlung (→ Ziff. 4) oder im Rahmen eines Heimaufenthaltes (Alters-, Wohn-, Pflege- und Behindertenheim).

c.

Die logopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 9 MWSTG).