2.1.14.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.14.1 · Deutsch

a.

Pflegeleistungen, die im Rahmen der Behandlung von Fusskrankheiten des Menschen erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise das Abtragen von Hühneraugen, Hornhaut und Schwielen, die Behandlung eingewachsener Nägel, krankheitsbedingte Fuss- und Beinmassagen.

b.

Das Applizieren von Medikamenten (z. B. Salben) und medizinischen Hilfsmitteln (z. B. Stützverbänden, Nagelspangen, Verbandsmaterial, Pflastern, Polstern oder künstlichen Nägeln) durch die behandelnde Person im Rahmen einer Heilbehandlung.

c.

Pflegeleistungen bei Fusskrankheiten nach Buchstaben a und b im Rahmen eines Aufenthaltes in einem Spital, einem Zentrum für ärztliche Heilbehandlung (→ Ziff. 4) oder im Rahmen eines Heimaufenthaltes (Alters-, Wohn-, Pflege- und Behindertenheim).