2.1.14.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.14.1 · Deutsch
a. | Pflegeleistungen, die im Rahmen der Behandlung von Fusskrankheiten des Menschen erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise das Abtragen von Hühneraugen, Hornhaut und Schwielen, die Behandlung eingewachsener Nägel, krankheitsbedingte Fuss- und Beinmassagen. |
b. | Das Applizieren von Medikamenten (z. B. Salben) und medizinischen Hilfsmitteln (z. B. Stützverbänden, Nagelspangen, Verbandsmaterial, Pflastern, Polstern oder künstlichen Nägeln) durch die behandelnde Person im Rahmen einer Heilbehandlung. |
c. | Pflegeleistungen bei Fusskrankheiten nach Buchstaben a und b im Rahmen eines Aufenthaltes in einem Spital, einem Zentrum für ärztliche Heilbehandlung (→ Ziff. 4) oder im Rahmen eines Heimaufenthaltes (Alters-, Wohn-, Pflege- und Behindertenheim). |