2.1.6.2 Steuerbare Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.6.2 · Deutsch

a.

Sonstige Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, die lediglich der Hebung des Wohlbefindens oder der Leistungsfähigkeit dienen. Darunter fallen namentlich die Betreuung von Sportlern und Sportclubs (z. B. Durchführen von Fitnesstests, Zusammenstellen von Fitness- und Trainingsprogrammen) sowie Sport-, Fitness-, Entspannungs- und Wellnessmassagen.

b.

Physiotherapeutische Leistungen, die in einem Fitnessstudio oder in einem sonstigen Gesundheitszentrum im Rahmen eines Eintrittspreises oder eines Abonnements in Anspruch genommen werden können.

c.

Die Abgabe von physiotherapeutischen Hilfsmitteln (z. B. Sitz- und Kontaktbälle) und anderen Gegenständen (z. B. Bücher; für den Steuersatz, → MWST-Branchen-Info Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen).