Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/149: "Integrierte Finanzmarktaufsicht", I. Teilbericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission · 27 Seiten
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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum I. Teilbericht "Integrierte Finanzmarktaufsicht" EFD ____________________________________________________________________________________________________________
4.1.2 Zeitliche Dringlichkeit
Gemäss dem VSKB und der VHV ist keine zeitliche Dringlichkeit gegeben, da die Koordination zwischen der Banken- und Versicherungsaufsicht bereits unter dem Status quo möglich ist.
4.1.3 Koordination mit weiteren Regulierungsvorhaben
Die SP kritisiert, dass der Bundesrat nicht auf die Problematik der Aufsicht über die berufliche Vorsorge eingeht, welche aber mit der FINMA bzw. dem BPV eng verknüpft ist. Deshalb ist das vorgelegte Projekt nicht entscheidungsreif. Die SKS ist der Ansicht, dass der Bericht der Expertenkommission Brühwiler abzuwarten ist. Gemäss AG hätte die Prüfung der Integration der beruflichen Vorsorge im Auftrag der Expertenkommission enthalten sein müssen.
Nach dem subjektiven Dafürhalten der KGAST fehlt die Koordination der verschiedenen Vorhaben (z. B. zum Vorhaben der Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge, Revision des VAG, AFG und des BVG).
Die SBVg und Economiesuisse sehen den Finanzmarkt mit einer regelrechten Regulierungsflut konfrontiert. Es müsste sichergestellt werden, dass die verschiedenen Vorhaben zeitlich und inhaltlich eng koordiniert werden, damit ein sinnvolles Ganzes entsteht. Die SBVg verweist dabei auf das von der EBK geplante Rundschreiben "Marktmissbrauchregeln".
4.1.4 Sanktionen der Finanzmarktaufsicht
Die Arbeitsgemeinschaft und EvB würden es begrüssen, wenn die Vorschläge der EBK ins Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtgesetz; FINMAG) übernommen werden. Für SH ist die vorgeschlagene Regelung im I. Teilbericht nur eine Teillösung. Das FINMAG ist mit einem einheitlichen und überarbeiteten Sanktionenkatalog zu ergänzen. Die Entscheidung über deren Ausgestaltung ist nicht unnötig zu vertagen.
Die SBVg und der VAS schlagen dagegen vor, den vorliegenden Gesetzesentwurf von der Diskussion um eine künftige Sanktionenordnung abzukoppeln und ihn gesondert und rasch in den demokratischen Entscheidprozess überzuführen. Das FINMAG sollte sich auf die Bereitstellung der institutionellen und organisatorischen Ordnung konzentrieren. Wenn das von der EBK vorgeschlagene Sanktionenkonzept ins FINMAG eingebracht wird, können die SBVg und Economiesuisse diesem Gesetz nicht zustimmen. Ein genereller Vollzugsnotstand besteht – wie von der EBK behauptet – in diesem Bereich nicht. Die Verschiebung des Verfahrens vom Straf- und Verwaltungsstrafrecht ins Verwaltungsverfahren wird von der SBVg, Economiesuisse und SWX abgelehnt.
Die Industrie-Holding und SWX kündigen ihre Bedenken gegen die allenfalls beabsichtigte Ausweitung der Sanktionskompetenzen der Finanzmarktaufsichtsbehörde auf nicht unter-