Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/149: "Integrierte Finanzmarktaufsicht", I. Teilbericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission · 27 Seiten
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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum I. Teilbericht "Integrierte Finanzmarktaufsicht" EFD ____________________________________________________________________________________________________________
f) Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zu den Zielen der Finanzmarktaufsicht.
Schaffung eines Ethikartikels.
g) Überprüfung des Sanktionenkatalogs (Einziehung, Verwaltungsbussen usw.) und ge-
gebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zur Erweiterung und Verstärkung.
Die Expertenkommission hat dabei die Kompatibilität mit den entsprechenden EU-Bestimmungen sowie die Resultate und Empfehlungen des Financial Sector Assessment Program (FSAP) des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank zu berücksichtigen. Der Bericht war dem EFD bis spätestens Ende 2002 vorzulegen. Diese Frist ist verlängert worden.
Nach Rücksprache mit dem EFD erfüllt die Expertenkommission den Auftrag zeitlich gestaffelt: Mit einem ersten Teilbericht hat sie den Entwurf eines Gesetzes für eine integrierte Finanzmarktaufsicht ("Eidgenössische Finanzmarktaufsicht [FINMA]") vorgelegt, die vorerst die EBK und das BPV zusammenführt, sowie Vorschläge für harmonisierte, fachbereichsübergreifende Aufsichtsinstrumente enthält. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission auch mit dem Auftrag der Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zur Differenzierung und Vereinfachung der Finanzmarktregulierung, der Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zu den Zielen der Finanzmarktaufsicht sowie der Schaffung eines Ethikartikels befasst.
Nachdem der erste Teilbericht veröffentlicht worden ist, erarbeitet die Kommission zur Zeit Vorschläge für die Erweiterung und Verstärkung des Sanktionenkatalogs. Sie setzt sich dabei mit dem Sanktionenbericht der EBK vom April 20033 auseinander. Sie wird dem EFD dazu Mitte 2004 einen zweiten Teilbericht vorlegen.
Zudem befasst sich die Kommission mit der Frage der Erweiterung der prudentiellen Aufsicht. Hierzu wird sie einen dritten Teilbericht verfassen. Gleichzeitig wird die Expertenkommission zur Frage der Integrierung zusätzlicher Aufsichtsbehörden (z. B. der Kontrollstelle) in die neue Aufsichtsbehörde Stellung nehmen.
Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 15. Oktober 2003 die Eröffnung einer Vernehmlassung über den ersten Teilbericht der Expertenkommission beschlossen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis 31. Januar 2004.
2 Vernehmlassungsteilnehmer
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren eingeladen wurden die Regierungen der 26 Kantone, das Bundesgericht, 13 politische Parteien, 10 Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 27 weitere Organisationen. Die SNB wurde separat zur Stellungnahme aufgefordert.
Von den Eingeladenen reichten 20 Kantone (alle ausser AR, BL und BE), 5 politische Parteien (CVP, FDP, EDU, SPS, SVP), 6 Spitzenverbände (Economiesuisse, SAV, SBVg,
3 www.ebk.ch/d/aktuell/m030502-02d.pdf; http://www.ebk.ch/d/aktuell/m030502-03d.pdf.