Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/149: "Integrierte Finanzmarktaufsicht", I. Teilbericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission · 27 Seiten

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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum I. Teilbericht "Integrierte Finanzmarktaufsicht" EFD ____________________________________________________________________________________________________________

1 Ausgangslage

Eine erste Expertenkommission zu Fragen der Finanzmarktaufsicht hat im November 2000 ihren Schlussbericht zur "Finanzmarktregulierung und -aufsicht in der Schweiz" veröffentlicht (Bericht Zufferey). Dieser enthält 42 Empfehlungen. Nach der Veröffentlichung des Berichts Zufferey hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im November 2000 8 Verbände1 und 4 öffentliche Institutionen2 eingeladen, sich zu den Empfehlungen zu äussern. Gestützt auf den Bericht Zufferey und bestärkt durch das Resultat der durchgeführten "kleinen Vernehmlassung" ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass gesetzgeberische Schritte zur Verbesserung der Finanzmarktgesetzgebung ergriffen werden sollten.

Eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli wurde beauftragt, die Empfehlungen der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht zu konkretisieren und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen. Der Auftrag umfasst folgende Bereiche und richtet sich nach folgenden verbindlichen Vorgaben:

a) Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde, welche die Aufgaben

übernimmt, die bisher von der EBK und dem BPV erfüllt wurden. Prüfung der Frage, ob die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und die Eidgenössische Spielbankenkommission in die integrierte Aufsichtsbehörde überführt werden sollen (gegebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen).

Der Status der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde ist nach Möglichkeit in einem eigenen Gesetz zu regeln. Dementsprechend sind die Bestimmungen zur Organisation der bisherigen Aufsichtsbehörden aus den spezialgesetzlichen Erlassen zu streichen. Soweit dies zur Schaffung einer integrierten Aufsicht erforderlich ist, sind auch die materiellen Bestimmungen zu harmonisieren.

b) Vorschlag zu einer Erweiterung der prudentiellen Aufsicht (Introducing Brokers, Devi-

senhändlerinnen und Devisenhändler, unabhängige Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter). Prüfung der Machbarkeit namentlich in Bezug auf die Unterstellung der unabhängigen Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter.

c) Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zur Differenzierung und Vereinfachung der

Finanzmarktregulierung.

d) Überprüfung der Instrumente der Versicherungsaufsicht (Einführung einer externen

Revision usw.) und gegebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen.

e) Soweit notwendig Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Allfinanz-

respektive Konglomeratsaufsicht basierend auf den im Rahmen der laufenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen Bestimmungen.

1 SFA, Verband unabhängiger Allfinanzdienstleister, SBVg, Schweizerischer Verband Unabhängiger Effektenhändler (SVUE), Treuhand-Kammer, STV, SVV, VSV. 2 Generalsekretariat Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), BPV, EBK, SNB.