Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 13 Seiten
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GLUE verlangt, dass die Interoperabilitätspflicht (Art. 30) auf Anbieterinnen von SMS-Diensten ausgedehnt wird. Orange und Swisscom möchten ihrerseits diese Verpflichtung auf den öffentlichen Telefondienst beschränken, da der Datenübertragungsdienst von nun an zu den Grundversorgungsdiensten gehört (vgl. Art. 15 Abs. 1 Bst. d). In Bezug auf die Festlegung der Bedingungen der
Interkonnektion im Falle einer Streitigkeit (Abs. 3) schlägt die ComCom vor, die gleiche Terminologie wie beim Zugang zu den Einrichtungen und Diensten marktbeherrschender Anbieterinnen zu
verwenden (vgl. Art. 71 Abs. 3).
Weitere Bemerkungen gingen von Egalité Handicap und dem SZB zu Art. 31 (Dienste für Hör- und Sehbehinderte), vom SZB und zu Art. 32 (Übermittlung der Gebühreninformationen) und von der ComCom und der FKS zu Art. 33 (Mietleitungen) ein.
Mehrwertdienste (Art. 34-40)
Die Bestimmungen über Mehrwertdienste werden von KF, SKS und SGB begrüsst, von
economiesuisse und Swisscable als zu weit gehend kritisiert. GLUE schlägt ein Online-Verzeichnis aller Mehrwertdienstenummern mit den aktuell gültigen Preisen, der Adresse des Anbieters und einer Dienstbeschreibung vor.
Orange, Swisscom und SAVASS schlagen vor, die Definition der Mehrwertdienste (Art. 1 Bst. c) auf komplett über das Fernmeldenetz erbrachte Leistungen einzugrenzen.
Swisscom, Orange und SAVASS schlagen vor, nicht erotische und pornografische Mehrwertdienste als besondere Kategorie zu behandeln, sondern nur pornografische Mehrwertdienste (Art. 39, 40).
Zur Identifikation der Mehrwertdienste (Art. 35) fordern SZB und Egalité Handicap eine gleichzeitig hör- und sichtbare Information der Kunden. Der SKS bezeichnet den Artikel als zweckmässig und richtig. asut, Swisscable und Cablecom wollen Abs. 1 streichen. Sunrise, Verizon, asut, Swisscable und Cablecom wollen Abs. 4 Satz 1 und 2 streichen. Colt schlägt eine Umformulierung von Abs. 4 vor, die klarstellen soll, dass über geografische Nummern angebotene Dienste nicht auf der
Telefonrechnung erscheinen dürfen.
Art. 36 Abs. 1 Bst. b wollen sunrise, Verizon, Tele2, COLT und Orange streichen. Swisscom, Tele2, VTX, COLT und Orange wollen nicht, dass Fernmeldedienstanbieterinnen bei Mehrwertdiensten ohne feststehenden und identifizierbaren Inhaber eines Adressierungselements als Mehrwertdienst-
anbieterin bezeichnet werden. Pay4Service AG+, Orange, VTX, Swisscom und SAVASS sind
dagegen, von Mehrwertdienstanbieterinnen einen Sitz in der Schweiz zu verlangen (Art. 36 Abs. 2). Orange, Swisscom und SAVASS schlagen vor, höchstens einen Sitz in der EU oder in den
Vertragsstaaten des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, SR 0.275.11) zu verlangen.
Swisscom und SAVASS wollen das in Art. 37 Abs. 2 vorgesehene Auskunftsrecht für Prepaid-Kunden zeitlich beschränken. Orange und SAVASS wollen es nicht kostenlos gewähren. Cablecom, Orange, sunrise, asut, Swisscable und Tele2 wollen es nicht schriftlich, sondern nur mündlich
gewähren. Sunrise, asut, Swisscable, Tele2 und Orange kritisieren auch, dass der Absatz fast den gleichen Inhalt habe wie Art. 77 Abs. 4. Gegen Art. 37 Abs. 4 sprechen sich sunrise, Verizon, asut, Swisscable, Cablecom, Tele2 und Orange aus. Swisscom und COLT schlagen vor, dass die
Anbieterin den Zugang zu Mehrwertdiensten für Kunden sperren können soll, die eine Rechnung über Mehrwertdienste anfechten. Orange verlangt Übergangsfristen für Art. 37 Abs. 1 und 3.
Der SKS schlägt betreffend die Preisobergrenzen für Mehrwertdienste (Art. 38) vor, dass in jeder verschickten SMS, MMS oder anderen Mehrwertdienstleistung der Stop-Code auffindbar sein sollte. asut und Orange weisen darauf hin, dass mit den vorgeschlagenen Preisobergrenzen gewisse E-Payment-Angebote in Zukunft nicht mehr erbracht werden könnten. Tele2 hält die Obergrenzen für
4/13 Anhörung zur Revision der Ausführungsbestimmungen zum FMG – Zusammenfassung der Ergebnisse