Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Kommunikation, Transfair/Travail.Suisse), und wieder andere wünschen eine Senkung auf zwei Prozent (asut, Cablecom). Orange hält es für angebracht, auf die Festlegung eines genauen Anteils zu verzichten, und schlägt ebenso wie COLT, sunrise, Tele2 und Verizon als Mindestlösung vor, nur die Arbeitsstellen zu berücksichtigen, die einer anerkannten Berufsausbildung entsprechen.

Neben den Personen und Organisationen, die Art. 9 FDV insgesamt streichen möchten (asut, sunrise, Swisscable, Verizon, VTX), lehnen Cablecom, COLT, Conduit, economiesuisse, Orange, der SGV, Tele2 und der VSE es ab, dass Anbieterinnen, die Dritte für die Bereitstellung ihrer Fernmeldedienste beiziehen, garantieren müssen, dass diese Dritten genügend Lehrstellen anbieten (Abs. 2).

Swisscom möchte, dass den Anbieterinnen die Möglichkeit gegeben wird, bei der Ausbildung von Lehrlingen mit Dritten zusammenzuarbeiten, während der Städteverband verlangt, dass die

Verpflichtung erst 18 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit der Anbieterin gelten soll.

Preistransparenz (Art. 10)

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Sicherstellung der Preistransparenz werden von den

Konsumentenorganisationen begrüsst (KF, SKS). Die Anbieterinnen (Cablecom, COLT, Orange,

sunrise, Swisscable, Swisscom, Tele2, Verizon, VTX) sind dagegen der Meinung, dass diese

Massnahmen zu weit gehen und nicht unbedingt im Interesse der Kundschaft liegen. In diesem Punkt schliessen sich ihnen asut, das Centre Patronal, economiesuisse, der SGV und die WEKO an. asut, Cablecom, Orange, Swisscable, Swisscom, Tele2, Verizon bringen konkrete Vorschläge zur Änderung von Art. 10 Abs. 1 ein, um die Ansprüche zu senken und die aktuelle Praxis zu berücksichtigen

(akustisches Signal). Orange und Swisscom tun es ihnen für Abs. 2 gleich. Orange verlangt zudem, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen 18 Monate später in Kraft treten, sollten sie beibehalten werden.

Egalité Handicap und der SZB fordern, dass die vorgesehenen Informationen auch für Seh- und Hörbehinderte verfügbar sind. GLUE wünscht, dass Art. 10 FDV und Art. 10 Abs. 1 der

Preisbekanntgabeverordnung (siehe unten Art. 104) auch für die Zusatzgebühren gelten, welche die Fernmeldedienstanbieterinnen für Verbindungen zu Mehrwertdiensten erheben.

Verzeichnisse (Art. 11 und 29)

Was den Mindestinhalt eines Verzeichniseintrags betrifft (Art. 11), ist Swisscom der Ansicht, die Vorschriften des Bundesrates sollten sich auf die Grundversorgungsdienste beschränken und nicht, wie vorgeschlagen, für alle Fernmeldedienste gelten (Abs. 1 Bst. a). Swisscom schlägt zudem vor, die Nennung der Rubrik zu streichen (Abs. 1 Bst. c) und die Möglichkeit für Kunden aufzuheben, den Vornamen und die Adresse in abgekürzter Form wiederzugeben (Abs. 2). Mehrere Personen und Organisationen (asut, Cablecom, Centre Patronal, COLT, economiesuisse, Orange, SAVASS, SGV, sunrise, Swisscable, Swisscom, Tele2, Verizon, VTX) verlangen die Streichung der Bestimmung,

gemäss der der Preis von Mehrwertdiensten im Verzeichnis anzugeben ist (Abs. 1 Bst. f).

Der SZB fügt an, dass die Einträge von Personen mit einer Sehbehinderung oder mit eingeschränkter Mobilität mit einem Zahlencode gekennzeichnet werden sollten. Zu Art. 11 hat auch der VSE Stellung genommen.

Die Bestimmungen zur Erhebung und Bereitstellung von Verzeichnisdaten der Grundversorgung (Art.

29) werden von 1818 Auskunft AG und Tele2 begrüsst. Swisscom möchte durchsetzen, dass der Verzeichniseintrag für die Kundschaft gratis ist, und die Investitions- und Betriebskosten auf die Anbieterinnen überwälzen, die Zugang zu den Daten verlangen. Conduit schlägt im Gegensatz dazu vor, dieser Zugang soll kostenlos sein. sunrise und Verizon fordern, dass entweder der Online-Zugriff oder die blockweise Übertragung der Daten verlangt werden kann, nicht aber beides. Zu Art. 29 hat auch der SZB Stellung genommen.

2/13 Anhörung zur Revision der Ausführungsbestimmungen zum FMG – Zusammenfassung der Ergebnisse