Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/86: Änderung FMG: Anpassung der Vollzugsbestimmungen des Bundesrates · 13 Seiten

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VTX schlägt vor, die Praxis der Registerbetreiberin, Dritten die Verrechnung und Verwaltung der Domain-Namen ihrer Kundschaft zu erlauben und über einen Wholesale-Preis abzurechnen, in die Verordnung aufzunehmen.

Kurznummern für SMS- und MMS-Dienste

Gemäss Orange sollte man sich darauf beschränken, Nummerbereiche für Dienste mit

pornografischen Inhalten vorzusehen (Art. 15d Abs. 2), und den Fernmeldedienstanbieterinnen die Möglichkeit offen lassen, diese Nummernbereiche auf Dienste mit erotischen Inhalten auszudehnen.

Verzeichnisauskunftsdienste

Während die Möglichkeit begrüsst wird, Zusatzdienste zu den Auskunftsdiensten anzubieten (Art. 31a Abs. 1bis), sollten gemäss Conduit diese Zusatzdienste genauer definiert werden. 1818 Auskunft AG schlägt vor, dass das BAKOM sie über eine anfechtbare Verwaltungsverfügung genehmigt. Orange ist dagegen der Ansicht, dass die Definition dieser Art von Diensten sich auf allgemeine Erwägungen beschränken und nicht in jedem Fall eine spezielle Genehmigung des BAKOM erfordern sollte.

Swisscom spricht sich für eine totale Freiheit aus und betrachtet es als Aufgabe der Auskunftsdienstanbieter, das geltende Recht einzuhalten. Aus Sicht des SZB müssten diese Dienste auch für Hör- und Sehbehinderte verfügbar sein.

Zu Art. 31a Abs. 3bisüber die Preisangabe bei Auskunfts- und Zusatzdiensten nach den Vorschriften in der FDV und PBV haben 1818 Auskunft AG, Orange und der SZB Stellung genommen.

Ausserbetriebnahme von Kurznummern

1818 Auskunft AG und Conduit verlangen, die Nummern 1141 und 1144 gleichzeitig wie die 111 am 31. Dezember 2006 oder zumindest innert einer Frist von drei Monaten ab dem Inkrafttreten von Art. 54 Abs. 6bisausser Betrieb zu setzen. Die WEKO hält eine Übergangsfrist von drei Monaten ebenfalls für angemessen und ausreichend. Orange hingegen befürwortet die Einstellung des Betriebs am 31. Dezember 2007, während Swisscom die Ausserbetriebnahme dieser Nummern grundsätzlich ablehnt. GLUE fordert, die Nummer 1144 für SMS-Auskünfte beizubehalten.

Swisscom verlangt, den Termin für die Einstellung des Betriebs der Nummer 175 (Art. 54 Abs. 6ter) vom 31. Dezember 2007 auf den 30. Juni 2008 zu verschieben.

4. Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV)

Der Feuerwehrverband und die FKS möchten, dass die Weiterführung der für die Feuerwehren

vorgesehenen Frequenzen ausdrücklich erwähnt wird, und gehen davon aus, dass diese über die in Art. 17b Abs. 2 vorgeschriebene Ausbildung verfügen, um die nötigen Funkkonzessionen zu erhalten.

Für Tele2 gehen die Bestimmungen zur Funkkonzessionserteilung mittels Auktion zu weit. In Bezug auf die Gebühren zur Deckung der Verfahrenskosten (Art. 17d Abs. 2) schlägt sunrise vor, für die Verrechnung von Diensten allfälliger unabhängiger Experten den gleichen Tarif wie für die

Mitarbeitenden der Konzessionsbehörde zu verwenden.

Die WEKO verlangt die Aufhebung der Bestimmung, gemäss der ein angemessener

Konzessionserlös erzielt werden muss, wenn eine Auktion stattfindet (Art. 17f Abs. 1). Swisscom

11/13 Anhörung zur Revision der Ausführungsbestimmungen zum FMG – Zusammenfassung der Ergebnisse