Beilage 7 (VZV)

Vernehmlassung 2005/97: Änderungen von verschiedenen Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 11 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VZV Beilage 7

Fortsetzung: Spezialkategorie F

Erläuterungen:

Da die Spezialkategorie F nicht mehr zum Führen von Personenwagen berechtigt, kann sie hier gestrichen werden.

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 25 Abs. 1 Art. 25 Abs. 1

1 Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C, der1 Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezialkatego- oder der Unterkategorien B1 oder C1 berufsmässig rie F berufsmässig Personen transportieren will (Art. Personen transportieren will (Art. 3 Abs. 1bis ARV 3 Abs. 1bis ARV 2), benötigt eine Bewilligung zum 2), benötigt eine Bewilligung zum berufsmässigen berufsmässigen Personentransport. Personentransport.

Art. 25 Abs. 3 Einleitungssatz Art. 25 Abs. 3 Einleitungssatz

3 Die Bewilligung zum berufsmässigen Personen-3 Die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport wird dem Inhaber eines Führerausweises transport wird dem Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B, der Unterkategorie B1 oder der der Kategorie B oder der Unterkategorie B1 erteilt, Spezialkategorie F erteilt, wenn der Bewerber: wenn der Bewerber:

Erläuterungen:

Da die Spezialkategorie F nicht mehr zum Führen von Personenwagen berechtigt, kann sie hier gestrichen werden.

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 33 Abs. 3 Art. 33 Abs. 3

3 Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung,3 Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn ein Entzug aus medizinischen Gründen wenn ein Entzug aus medizinischen Gründen verfügt wird. verfügt wird. Der belassene Ausweis kann mit

Auflagen, namentlich mit der Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit, versehen werden, wenn kein Ausschlussgrund nach Artikel 14 SVG vorliegt und eine mit Spezialuntersuchungen betraute Stelle dies beantragt.

Erläuterungen:

Mit dieser Änderung wird dafür gesorgt, dass z.B. Senioren, die nicht mehr alle medizinischen Mindestanforderungen erfüllen, weiterhin mobil bleiben können, wenn auch mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit. Dies als Ersatz dafür, dass die Spezialkategorie F nicht mehr zum Führen von Personenwagen berechtigt.

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 151h

Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Revision den Führerausweis der Spezialkategorie F besitzen, aber weder einen Führerausweis einer Kategorie oder Unterkategorie besitzen, dürfen alle Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h - ausgenommen Motorräder - führen. Die entsprechende Berechtigung ist im Führerausweis einzutragen.

Erläuterungen:

Ab dem Inkrafttreten dürfen mit der Spezialkategorie F keine Personenwagen mehr geführt werden. Bei Personen, die beim Inkrafttreten lediglich die Spezialkategorie F besitzen, soll der Besitzstand gewahrt bleiben.

Geltender Text Änderungsvorschlag Anhang 4 Ziff. 3 Anhang 4 Ziff. 3

3 Fahrpraxis 3 Fahrpraxis

Kategorie D, Unterkategorie D, Bewilligung zum Kategorie D, Unterkategorie D, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport berufsmässigen Personentransport

Verfügen Sie über Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Verfügen Sie über Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Kategorien bzw. Unterkategorien, und wenn ja, wie Kategorien bzw. Unterkategorien, und wenn ja, wie lange? lange?