Bericht AsylG

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 95 Seiten

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Aargau 104,9 % Nidwalden 117,2 %

Appenzell Ausserrhoden 95,3 Obwalden 102,3 %

Appenzell Innerrhoden 97,2 % Schaffhausen 87,2 %

Basel-Landschaft 106,8 % Schwyz 114,2 %

Basel-Stadt 94,0 % Solothurn 90,7 %

Bern 91,7 % St. Gallen 95,6 %

Freiburg 92,8 % Tessin 89,4 %

Genf 102,3 % Thurgau 94,4 %

Glarus 93,5 % Uri 89,4 %

Graubünden 100,9 % Waadt 95,8 %

Jura 80,0 % Wallis 80,0 %

Luzern 100,8 % Zug 120,0 %

Neuenburg 80,0 % Zürich 113,9 %

Bei wesentlichen Veränderungen auf dem Liegenschaftsmarkt kann das Bundesamt die kantonale Abstufung gestützt auf die vom Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlichten Mietpreis-Strukturerhebungen anpassen.

4 Der Anteil für die Krankenversicherungsprämien, Selbstbehalte und Franchisen wird aufgrund der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierten Durchschnittsprämien1, der vollen Beträge der Mindestfranchise und der Selbstbehalte nach Artikel 64 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung1 (KVG) sowie der Anzahl Minderjähriger, junger Erwachsener und Erwachsener kantonal abgestuft. Die Anpassung erfolgt jeweils Ende Jahr für das nachfolgende Kalenderjahr.

5 Der Anteil für die Mietkosten beträgt 8.22 Franken und der Anteil für die Sozialhilfekosten beträgt 31.29 Franken. Sie basieren auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 110.6 Punkten (Indexstand: 31.10.2004). Das Bundesamt passt diese Anteile der Globalpauschale jeweils Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr diesem Index an.

Zustimmung

Kantone: AG, BL, BE29, FR, JU, GL, GR, NW, OW, SH, SO, SG, SZ, ZG, TG, TI, VS, ZH Parteien: CVP, SVP

Interessierte Kreise: VKM, KKJPD/SODK, EKF, Humanrights, CSP, SFM, Asylbrücke ZG, SAJV, FER

Keine Bemerkungen: hotelleriesuisse, Swiss

Ablehnung

Kantone: AI, AR30, BS, LU, NE, VD, ZG

Parteien: CSP CH, GPS, SP

Interessierte Kreise: SFH, SGB, sek, SSV, AIn, HEKS, Unia, SGeV, Caritas, Caritas Bern, Stadt ZH

BS: Die Globalpauschale für vorläufig Aufgenommene muss derjenigen für Flüchtlinge entsprechen.

AI fordert einen reduzierten Sockelbeitrag zur Finanzierung von mindesens 1,5 Betreuerstellen. Für die Platzierung von psychisch Kranken und straffälligen Asylsuchenden sind geeignete Ausgleichsinstrumente sicherzustellen.

Caritas fordert einen neuen Absatz 6, wonach der Bund den Kantonen für die Betreuung von Asylsuchenden, Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung und volräufig Aufgenommenen eine Sockelpauschale von 80'194 Franken pro Quartal vergütet.

AR: verweist auf die Bemerkungen zu Art. 20.

NE, Stadt ZH, SSV fordern, dass die Beschäftigungsprogramme und die Ausbildung für Asylsuchende ebenfalls erwähnt werden. In Abs. 5 ist der Anteil der Beschäftigungsprogramme zu beziffern.

29 Stellungnahme unter dem Vorbehalt, dass BE die Globalpauschale ablehnt.

30 Stellungnahme AR, falls an der Globalpauschale festgehalten wird.

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