Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/31: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung · 22 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
I Allgemeiner Teil
1 Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage
1.1 Übernahme des Schengener Grenzkodex und Anpassungen im AuG
Mit der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 20061 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) wurden die bisherigen in verschiedenen Rechtsakten enthaltenen Vorgaben zusammengefasst und auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Der Schengener Grenzkodex stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Er wurde der Schweiz am 9. März 2006 notifiziert. Die Übernahme dieser Weiterentwicklung muss durch das Parlament genehmigt werden. Zudem müssen entsprechende Anpassungen im Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vorgenommen werden. Aufgrund von Artikel 3 Absatz 1 Bst. b und c des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
1.2 Ergänzungen zwecks vollständiger Umsetzung des bereits übernommnen Schengen- und Dublin-Besitzstands
Im AuG, im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG) und im Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) besteht gesetzgeberischer Anpassungsbedarf. Es geht dabei nicht um die Umsetzung von Weiterentwicklungen, sondern um Ergänzungen zur vollständigen Umsetzung des bereits mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 20042 übernommenen Schengen- und Dublin-Besitzstands.
2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
2.1 Ausgangslage
Das Vernehmlassungsverfahren hat vom 28. März bis zum 30. Juni 2007 gedauert. Zur Teilnahme eingeladen waren das Bundesgericht, das Eidgenössische Versicherungsgericht, das Eidgenössiche Bundesverwaltungsgericht, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie 80 interessierte Organisationen. Stellung genommen haben 20 Kantone, 4 politische Parteien und 9 Organisationen. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben das Bundesgericht, das Bundesverwaltungsgericht, Appenzell Innerrhoden und der Kaufmännische Verband Schweiz .
2.2 Allgemeine Beurteilung des Schengener Grenzkodex und der Anpassungen im AuG
2.2.1 Grundsätzliche Zustimmung
Kantone: SH, SO, LU, SG, VS, NE, GE, JU, ZG, BL, BE, UR, BS, AG, OW, ZH, SZ, NW, GR, VD
Parteien: CVP, CSP, FDP
Weitere Vernehmlasser: SGB, SFH, CP, CVCI, economiesuisse, AIn, UNIA, SAV
1 ABl. L 105 vom 13.4.2006, S. 1.
2 BBl 2004 7149