Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/31: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung · 22 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Kantone, Parteien und interessierte Kreise finden es wünschenswert und gerechtfertigt, dass das Landesrecht im Hinblick auf die Umsetzung der Schengen- bzw. Dublin-Assoziierungsabkommen angepasst wird.
VS weist darauf hin, dass der Grundsatz, wonach ein einziger Dublin-Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist, für die Schweiz von Interesse sei. Der Kanton hofft indessen, dass alle an dieses Abkommen gebundene Staaten das Abkommen gleichermassen rigoros anwenden und dass die betroffenen Personen im Endeffekt an den für die Behandlung des Gesuchs zuständigen Staat überstellt werden können.
GE, SG, UR und NW sind der Ansicht, dass der Bund entweder teilweise oder vollständig für den Aufenthalt und die Wegweisung finanziell aufkommen solle bis zu dem Augenblick, in dem die Ausreise gestützt auf das Dublin-Assoziierungsabkommen möglich sei (Art. 64a AuG).
Mehrere Organisationen und Parteien sind der Ansicht, dass die in den Artikeln 120a und 120b AuG vorgesehenen Bussen übertrieben seien. ZG signalisiert, dass es vom API-Verfahren (Advance Passenger Information) nicht betroffen sei, da es keine Aussengrenzen besitze.
Der SGB, die SFH, AIn und die UNIA finden, dass die Beziehung zwischen den Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen und der Delegationsklausel zuhanden des EJPD (Art. 100 Abs. 5 AuG) nicht genügend klar sei. Der SGB und die UNIA weisen ausserdem darauf hin, dass der neue Artikel 98b AsylG betreffend die Delegation der Erfassung biometrischer Daten an Dritte im Rahmen von Schengen und Dublin nicht nötig sei und dass eine solche Delegation problematisch sein könne.
Die CSP, die SFH und AIn wünschen, dass das Asylverfahren am Flughafen (Art. 22 AsylG) mit den europäischen Normen harmonisiert werde.
2.3.2 Grundsätzliche Ablehnung
Kantone:
Parteien: SVP
Weitere Vernehmlasser:
Auch wenn sich die SVP stets gegen die Schengen- und Dublin-Abkommen ausgesprochen hat, respektiert sie den entsprechenden Volksentscheid und stellt sich daher nicht gegen den Beitritt an sich. Es ist für die SVP jedoch wichtig, dass die schweizerischen Interessen trotz des Schengen-Beitritts nicht gefährdet werden. Die SVP wünscht eine verstärkte Zusammenarbeit bei Asylverfahren und bei der Rückführung von illegal anwesenden Drittstaatsangehörigen.