Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten

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ermöglichen soll. Die Umsetzung dieser Variante bringt aber mehr Ungewissheiten mit sich als die Fortführung des bisherigen Systems der Posttaxenverbilligung. Die Kommission möchte deshalb die Variante als Modell für die Zukunft verstanden wissen.

Die Probleme des heutigen Modells der indirekten Presseförderung und sämtlicher bisher verfolgter Lösungsansätze sind vielschichtig. Die zwei wichtigsten Schwachpunkte sind die folgenden: Einerseits bewirken diese Modelle faktisch gar keine spürbare Förderung der demokratiepolitisch wichtigen Titel (Giesskannensubvention). Andererseits erfassen die Modelle nur die ordentliche Tageszustellung der Post. Dies ist angesichts der Tatsache, dass für die Existenz dieser Titel zunehmend entscheidend ist, dass auch sie möglichst viele Abonnenten über die Frühzustellung erreichen können, verhängnisvoll.

Ein wirksames Presseförderungsmodell hingegen muss die ganze Auflage eines Titels, unabhängig von der Zustellart, erfassen. Die Förderung muss also sowohl für den Auflagenteil gelten, der über die ordentliche Tageszustellung der Post (ggf. später auch durch ein Konkurrenzunternehmen) verteilt wird, als auch für denjenigen, dessen Distribution über die Frühzustellung erfolgt. Den Verlagen muss bei der Verteilung ihrer Titel möglichst viel Wahlfreiheit zustehen, denn sie sind existentiell auf eine möglichst günstige Distribution angewiesen.

Notwendig ist damit ein Systemwechsel innerhalb des Modells der indirekten Presseförderung. Sinnvoll scheint bei dieser Ausgangslage eine neue gesetzliche Grundlage, welche die Presseförderung ausschliesslich auf die demokratiepolitisch wichtigen Titel konzentriert und die Zustelltaxen unabhängig von der Zustellart verbilligt. Diese Verbilligung wird als Ergänzung gesehen zu der Gewährung von disanzunabhängigen Preisen durch die Post. Anstatt für die zusätzlichen Vergünstigungen für den Versand kleinauflagiger Titel der Post 20 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen, wird dieses Geld generell für bezugsberechtigte Verteilorganisationen bereit gehalten, welche Preisermässigungen für die aus pressepolitischen Gründen zu fördernden abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse anbieten.

Obwohl dies schon im Modell der direkten Presseförderung bemängelt wurde, muss natürlich auch in diesem Fall der Bundesrat in der Verordnung den Kreis der Berechtigten bezeichnen. Eine ernst zu nehmende Gefahr einer unzulässigen staatlichen Einflussnahme lässt sich dabei allerdings kaum nachweisen. Würde man analog zum Modell der Post im Bereich „Sonderförderung Regional- und Lokalpresse“ verfahren, so wären ca. 120 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage von mindestens 1'000 und maximal 40'000 Exemplaren förderungsberechtigt. Mittels einer staatlichen Abgeltung von 15 – 20 Millionen Franken kann man diesen Titeln über die Verbilligung der Zustelltaxen einen substanziellen Beitrag zukommen lassen.

Wichtig ist dabei, dass die Verlage in der Wahl ihrer Distributionspartner frei sind und ihre Auflage für die Distribution auch aufteilen können auf Frühzustellung und ordentliche Tageszustellung. Die einzelnen Distributionsanbieter partizipieren entsprechend der durch sie beförderten beglaubigten Auflage an der Subvention. Konsequenz dieses neuen Modells ist, dass die Subvention nicht mehr ausschliesslich an die Post ausbezahlt wird und auch nicht direkt an die Verlage geht (fehlende Verfassungsgrundlage). Die Subvention wird künftig durch eine staatliche