Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten
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verbilligten Taxen. Im Weiteren stimmen die Vertreter der ig-Mitgliederpresse dem Vorschlag der Verleger und der Post zu, zusätzlich spezielle Vergünstigungen für die kleinauflagige Presse vorzusehen. Eine Entschädigung der Post erachten sie dann als angebracht, wenn die undgedeckten Kosten der Post die Gewinne aus dem Universaldienst übersteigen würden.
1.8.2.5 Entscheid für die Weiterführung des bisherigen Systems unter Einbezug der zusätzlichen Förderung kleinauflagiger Titel
Auf dem Tisch der Subkommission lagen somit verschiedene Vorschläge. Die grosse Mehrheit der Subkommissionsmitglieder war sich über die Rahmenbedingungen einig:
1. Damit die Verleger eine gewisse Planungssicherheit haben, soll versucht werden, das System der Posttaxenverbilligung ab 1. Januar 2008 nahtlos weiterzuführen.
2. Der Post sollen nicht zusätzliche finanzielle Auflagen gemacht werden.
3. Die kleine Mitgliederpresse soll weiterhin von verbilligten Tarifen profitieren können.
4. Neu sollen kleinauflagige Titel der Regional- und Lokalpresse gemäss dem Vorschlag der Verleger und der Post zusätzlich gefördert werden.
Diese Rahmenbedingungen führten die Subkommission zum unter Ziff. 2.2 dargelegten Modell, welches sich eng an die heutige Regelung anlehnt. Die Subkommission ist nicht mit allen Folgewirkungen dieses Systems glücklich und hat auch nach innovativeren Lösungen gesucht. So wird als störend empfunden, dass weiterhin auch die auflagenstarke Mitgliederpresse nicht gemeinnützig tätiger Organisationen von Vergünstigungen profitiert. Allerdings wurde rasch klar, dass es zum einen schwierig wäre, in der kurzen Frist ein System mit neuen Kriterien zu entwickeln, und zum anderen, dass der Miteinbezug der Grosskunden erst das Fördern der Kleinkunden möglich macht.
Ein weiterer Vorwurf, welcher dem System der Posttaxenverbilligung zu Recht gemacht werden kann, ist die Vernachlässigung der immer wichtigeren Frühzustellung. Hier hat die Subkommission immerhin eine Variante erarbeitet. Allerdings ist sie skeptisch bezüglich der fristgerechten Verwirklichung dersbelben und möchte sie insbesondere als Gedankenanstoss pro futuro verstanden wissen.
1.8.3 Beratung der Vorlage in der SPK und Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens
Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2006 den von der Subkommission erarbeiteten Vorentwurf für einen Erlass beraten. Sie hat dem Vorentwurf mit 19:2 Stimmen zugestimmt und die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beschlossen.