Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten

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werden sollte (BBl 1994 II 873). Die entsprechende Revision des Postverkehrsgesetzes trat 1996 in Kraft.

Dieses System der indirekten Presseförderung wurde per 1. Januar 1998 weitgehend unverändert in das neue Postgesetz und in die Verordnung zum Postgesetz (VPG, SR 783.01) übernommen.

1.2 Die Vorlage der SPK des Nationalrates vom 2. Juli 1999 für einen Presseartikel in der Bundesverfassung

Ende der 1990er Jahre wurde in der SPK des Nationalrates die bereits in den 1970er Jahren geführte Diskussion betreffend Schaffung eines Medienartikels in der Bundesverfassung wieder aufgenommen. Mit einem Presse- oder Medienartikel sollte eine Förderung der Presseviefalt mit verschiedenen Instrumenten ermöglicht werden.

In Umsetzung einer Kommissionsinitiative gab die SPK des Nationalrates am 2. Juli 1999 eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche zwei neue Verfassungsbestimmungen vorsah: Ein allgemeiner Artikel zur Medienpolitik sollte dem Bund die Kompetenz geben, die Qualität der journalistischen Arbeit sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung und Forschung im Bereich der Medien zu fördern. Ein spezifischer Presseartikel sollte dem Bund die Kompetenz verleihen, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Presse zu fördern. Dazu sollte er Bestimmungen erlassen können, welche die Verbreitung von Presserzeugnissen fördern und die Informations- und Meinungsvielfalt schützen, wenn sie durch Vormachtstellungen bedroht ist.

Die Vernehmlassung zeigte jedoch, dass die wenigsten der vorgeschlagenen Massnahmen auf Akzeptanz stiessen. Als eine der wenigen einigermassen konsensfähigen Massnahmen erwies sich die Förderung der Verbreitung von Presseerzeugnissen (insbesondere die Vorzugstarife der Post).

Die SPK beauftragte eine Subkommission, die verbliebenen, wenig umstrittenen Massnahmen weiterzuverfolgen und eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

1.3 Die Studie Ecoplan vom 31. Juli 2001

Unabhängig von den Arbeiten der SPK hatte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom Bundesrat den Auftrag erhalten, die Wirksamkeit der Zeitungstransportvergütungen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erteilte das UVEK dem Büro Ecoplan einen Auftrag. Ecoplan legte am 31. Juli 2001 den Bericht „Revision der Presseförderung. Evaluation der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Zeitungstransporte durch die Post“ vor. Die Studie bezeichnete die bestehenden Instrumente zur Förderung sowohl der Lokal- und Regionalpresse als auch der überregionalen Tages- und Wochenpresse als unzureichend. Die Verfasser vertraten die Ansicht, dass eine nachhaltige Förderung der Lokal- und Regionalpresse nur über eine direkte Förderung erzielt werden kann.