Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten

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zeitlicher Handlungsdruck besteht (die Subventionierung der Posttaxenverbilliung läuft Ende 2007 aus), beschloss sie an ihrer Sitzung vom 23. Februar 2006, selber mittels einer Kommissionsinitiative die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit insbesondere die Kleinverleger auch nach 2007 mit einer Verbilligung der Posttaxen rechnen können. Nach Zusicherung, dass auch sein Vorschlag im Rahmen der Umsetzung der Kommissionsinitiative geprüft würde, zog Herr Joder seine Initiative zugunsten der Kommissionsinitiative zurück.

Die SPK des Ständerates stimmte an ihrer Sitzung vom 6. März 2006 mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung dem Beschluss ihrer Schwesterkommission auf Ergreifung einer Kommissionsinitiative zu. Die SPK des Nationalrates beauftragte in der Folge eine Subkommission1 mit der Erarbeitung der Vorlage.

1.8.2 Die Arbeiten der Subkommission Presseförderung

1.8.2.1 Kenntnisnahme vom Modell Verleger / Post

Die Subkommission Presseförderung liess sich an ihrer ersten Sitzung vom 27. Juni 2006 von Vertretern der Post und des Verbandes Schweizer Presse über deren Modell zur Weiterführung der indirekten Presseförderung informieren. Die Verleger und die Post schlagen ein zweistufiges Modell vor. Danach sollen in einem ersten Schritt distanzunabhängige Tarife für alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften gewährt werden. In einem zweiten Schritt sollen zusätzliche Vergünstigungen für kleinauflagige Titel vorgesehen werden.

Dem Modell liegt ein neues, zwischen der Post und den Verlegern ausgehandeltes Tarifmodell zu Grunde, welches auf den Kriterien „distanzunabhängig“ und „kostenorientiert“ beruht. Berechnungen der Post haben ergeben, dass die Zusatzkosten für die Verteilung in dünnbesiedelten Gebieten zu Einheitstarifen etwa 58 Millionen Franken pro Jahr betragen. Zusätzlich sollen für die spezifische Förderung kleinauflagiger Titel gemäss vom Bundesrat festzulegenden pressepolitischen Kriterien 20 Millionen Franken bereit gestellt werden. Der Bund würde die Post somit jährlich mit 80 Millionen Franken für ihre Aufwände entschädigen.

1.8.2.2 Kenntnisnahme von den vom Bundesrat geprüften Varianten

Im Weiteren liess das UVEK auftragsgemäss der Subkommission ein Papier zukommen, in dem die vom Bundesrat diskutierten Varianten präsentiert wurden. Der Bundesrat hat fünf Varianten diskutiert:

1. Verzicht auf die Ausarbeitung einer Vorlage: Der Bundesrat bleibt aufgrund der bisher erfolglosen Bemühungen zur Verbesserung der gewünschten Wirkungen des Systems und angesichts der finanzpolitischen Lage bei der Auffassung, die indirekte Presseförderung sei Ende 2007 ersatzlos auslaufen zu lassen.

1 Engelberger (Präs.), Fluri, Gross Andreas, Joder, Leuenberger-Genève, Lustenberger, Roth- Bernasconi, Schibli, Weyeneth