Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten
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Vorzugspreise darin besteht, dass sie distanzunabhängig ausgestaltet werden. Die Tarife werden aufgrund der im Gesetz genannten und in der Postverordnung spezifizierten Kriterien festgelegt. Da mit diesem System auch grossauflagige Titel subventioniert werden, wurde es oft als „Giesskannensystem“ kritisiert. Allerdings hat das System gerade aufgrund des Einbezugs auch grossauflagiger Titel eine gewisse Stabilität garantiert. Gross- und Kleinverleger wie auch die Mitgliedschaftspresse sind mit den daraus resultierenden Tarifen zufrieden; für gewisse Kleinverleger bilden die vergünstigten Taxen sogar ein wichtiges Element ihrer wirtschaftlichen Weiterexistenz.
Es wird hier deshalb vorgeschlagen, dieses System der Verbilligung der Posttaxen basierend auf Einheitspreisen für alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften beizubehalten. Die Post soll gesetzlich zur Gewährung distanzunabhängiger Tarife auf heutigem Niveau verpflichtet werden, wobei bei der zukünftigen Tarifierung die allgemeine Teuerung berücksichtigt werden darf. Die heutigen Tarife werden somit im Wesentlichen weitergarantiert, was für die Verleger eine grosse Planungssicherheit bringt. Dies ist ein grosser Vorteil gegenüber dem Modell Verleger/Post, welches auf einem neuen, wenig transparenten Tarifmodell basiert. Aufgrund von ersten Berechnungen der Post dazu musste nämlich festgestellt werden, dass gerade die Vertreter der kleinauflagigen Mitgliedschaftspresse die grossen Verlierer des Modells Verleger/Post sind: Einerseits mussten den grossen Verlegern Zugeständnisse gemacht werden, damit sie an Bord bleiben und nicht vertragliche Tarife bevorzugen (bereits 2005 musste die Post den grossen Verlegern mit Tarifreduktionen in der Höhe von mehreren Millionen Franken entgegen kommen), andererseits sollen Spezialvergünstigungen an Kleinverleger garantiert werden. Indem das im bisherigen System geltende Kriterium „Gewicht“ wegfällt, sind es kleinauflagige Blätter von Verbänden, Parteien und Non-Profit Organisationen, welche zum Teil mit massiven Preisaufschlägen zu rechnen haben. Diese Organe tragen aber auch ihren Teil zur politischen Meinungsvielfalt bei und sollten nicht die Verlierer eines neuen Systems sein. Sie sind darauf angewiesen, dass die heutigen Zustellpreise nicht markant steigen.
Um die Bedeutung der Mitgliedschaftspresse innerhalb des Systems der indirekten Presseförderung besser abschätzen zu können, wurden bei der Post die Zahlen betreffend den Anteil der Mitgliedschaftspresse an der Förderungssumme von 60 Millionen Franken pro Jahr für die flächendeckende Zustellung zum Einheitstarif nachgefragt. In der Antwort der Post vom 22. September 2006 kam zum Ausdruck, dass die Titel der Mitgliedschaftspresse gar nich eindeutig von den übrigen Titeln abgegrenzt werden können. Je nach Definition variert der Anteil an der Förderungssumme gewaltig: Bei einer eng gefassten Definition der Mitgliederpresse auf die rund 60 Titel, welche sich in der ig-Mitgliederpresse zusammengeschlossen haben, gehen 1,02 Millionen Franken an die Mitgliederpresse. Wird die Definition der Mitgliederpresse auf alle Titel der Bereiche allgemeine Mitgliedschaftspresse, Religion, Musik, Sport, Politik sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt, dann gehen 31 Millionen Franken an die Mitgliederpresse.
Für die Gewährung der distanzunabhängigen Preise gemäss heutigem System soll die Post mit jährlich höchstens 60 Millionen Franken entschädigt werden. Dieser Betrag entspricht in etwa den von der Post geltend gemachten ungedeckten Kosten für die distanzunabhängige Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften.