Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten

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2. Festschreibung eines Einheitstarifs ohne Subventionen: Der Einheitstarif für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften mit Genehmigungspflicht soll auch künftig im Postgesetz festgeschrieben werden. Auf eine Subvention wäre hingegen zu verzichten und die heutigen Tarife müssten in etwa beibehalten werden. Diese Variante entsprach somit der Forderung der parlamentarischen Initiative Joder.

3. Festschreibung des Einheitstarifs ohne Abgeltung, jedoch mit eingeschränkter Geltung nur für die politische Presse: Auch hier sollte ein Einheitstarif im Postgesetz vorgeschrieben werden, wobei nur die politische Presse davon profitieren sollte. Die Kriterien wären entsprechend neu zu definieren.

4. Festschreibung eines Einheitstarifs mit einer Abgeltung von 20 Millionen Franken: Wie bei Variante 2 und 3 wäre der Einheitstarif gesetzlich vorgeschrieben worden, wobei die Post mit 20 Millionen Franken jährlich entschädigt würde. Post und Verleger müssten je ebenfalls 20 Millionen beisteuern, damit die von der Post geltend gemachten 60 Millionen Franken ungedeckten Kosten gedeckt würden.

5. Festschreibung des Einheitstarifs mit ausgewählter Zusatzverbilligung und Bundessubventionen von 80 Millionen Franken gemäss dem Modell der Verleger / Post mit daraus resultierendem neuen Tarifsystem.

Bei der Beurteilung der Varianten kam der Bundesrat zum Schluss, es gebe keine mehrheitsfähige Lösung, die zudem die erhofften Wirkungen zur Förderung der Pressevielfalt entfalte und trotzdem in die Sparaufträge des Parlaments passe. Angesichts des klaren Sparauftrags könne er eine neue Giesskannensubvention nicht verantworten, zumal die zusätzlichen Mittel wegen der Schuldenbremse bei einer anderen Aufgabe eingespart werden müssten. Der Bundesrat entschied deshalb, das System der indirekten Presseförderung müsse Ende 2007 auslaufen (Variante 1). Weil die flächendeckende Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften nach wie vor zur postalischen Grundversorgung gehöre und damit die Versorgung nicht gefährdet sei, kann der Schritt gemäss Auffassung des Bundesrates verantwortet werden.

1.8.2.3 Erarbeiten von Varianten in der Subkommission

Die Subkommission hat nach Kenntnisnahme dieser verschiedenen zur Diskussion stehenden Varianten beschlossen, durch Sekretariat und Verwaltung verschiedene Vorschläge ausarbeiten zu lassen: zum einen sollte das Modell der Verleger und der Post weiterverfolgt werden, zum anderen sollten aber auch Varianten ausgearbeitet werden, welche eine andere Finanzierung vorsehen. Es wurde beschlossen, auch noch eine Stellungnahme der Vertreter der Mitgliederpresse (ig-Mitgliederpresse) einzuholen.

1.8.2.4 Kenntnisnahme der Vorschläge der ig- Mitgliederpresse

An ihrer Sitzung vom 22. August 2006 hörte die Subkommission vorerst Vertreter der ig-Mitgliederpresse an. Diese schlagen vor, das bisherige Tarifsystem zumindest während einer bestimmten Übergangsfrist weiterzuführen. Zahlreiche Non-Profit Organisationen profitieren gemäss dem heutigen System von für sie sehr wichtigen