Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten
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Die Kriterien sind vor dem Hintergrund des Ziels der Presseförderung – die Erhaltung einer vielfältigen Presselandschaft in den Regionen - zu beurteilen. Es wird hier gemäss dem Modell Verleger/Post vorgeschlagen, dass zusätzliche Ermässigungen an abonnierte Tages- und Wochenzeitungen zu gewähren sind, die kumulativ folgende Vorgaben erfüllen:
vorwiegend in der Schweiz verbreitet werden;
mindestens einmal wöchentlich erscheinen;
nicht überwiegend Geschäftszwecken oder der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen dienen;
einen durchschnittlichen publizistischen Anteil von mindestens 50 Prozent des Gesamtumfangs aufweisen;
nicht zur Mitgliedschafts- oder Fach- und Spezialpresse gehören;
nicht in öffentlichem Eigentum stehen, bzw. von einer staatlichen Behörde herausgegeben werden;
keine Gratispublikationen sind;
eine von Seiten einer unabhängigen, anerkannten Prüfstelle beglaubigte Auflage zwischen 1000 und 40'000 Exemplare pro Ausgabe aufweisen.
In den Genuss der Vergünstigung soll mit dieser Definition in erster Linie die regionale und lokale Tagespresse kommen. Nicht profitieren sollen Gratispublikationen und Publikationen mit Geschäftszwecken sowie die Organe der Mitgliedschafts- oder Fach- und Spezialpresse. Die Auflagengrösse wurde unter Berücksichtigung spezifischer lokaler Verhältnisse, zum Beispiel im Tessin, festgelegt.
In der Kommission zu Diskussionen Anlass gab die Frage, wieweit auch Blätter, welche in einem Kopfblattsystem erscheinen, von Ermässigungen profitieren sollen. Die Kommission ist der Ansicht, dass aus pressepolitischer Sichtweise eine Produkte- und nicht unbedingt eine Verlegervielfalt erwünscht sei. Es wurde festgehalten, dass es nur dank dem Kopfblattsystem in gewissen Regionen überhaupt noch eine Zeitung mit lokalem und regionalem Bezug gibt.
In der Verordnung wird auch das Verfahren zur Erteilung der Zusatzermässigungen zu regeln sein. Der Bundesrat muss festlegen, welche Kosten seitens der Post geltend gemacht resp. zur Ermittlung der abzugeltenden ungedeckten Kosten angerechnet werden können.
2.2.3 Auswirkungen auf die Presseerzeugnisse
Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass alle Presseerzeugnisse von den bisherigen Tarifen profitieren können. Im Gegensatz zum Modell Verleger / Post hat auch die kleinauflagige Mitgliedschaftspresse keine massiven Preisaufschläge zu gewärtigen. Die kleinauflagige Lokal- und Regionalpresse wird zudem von einer zusätzlichen, beachtlichen Vergünstigung profitieren können.
Mit der hier vorgeschlagenen Aufteilung, wonach einerseits der Einheitspreis pro Titel garantiert werden soll und andererseits kleinauflagige Titel zusätzlich entschädigt werden sollen, wird der Kreis der Profiteure aufgeteilt. Vom Einheitspreis profitieren alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften gemäss den