Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/70: Pa.Iv. 06.425 Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten · 20 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

1.4 Der Vernehmlassungsentwurf für eine Änderung der Postverordnung vom 27. März 2002

Auf der Basis von Artikel 15 des Postgesetzes unterbreitete der Bundesrat am 27. März 2002 einen Entwurf für eine Verordnungsänderung, welche punktuelle Verbesserungen am bestehenden Giesskannensystem und Einsparungen bringen sollte. Konkret war vorgesehen, Presseerzeugnisse mit einer Auflage von über 300'000 nicht mehr zu Sondertarifen zuzustellen und die Förderung auf Presseerzeugnisse zu beschränken, die mindestens wöchentlich erscheinen. Die Regional- und Lokalpresse hingegen sollte durch Erhöhung des Grundpreisrabattes und die bedingungslose Gewährung des Sondertarifs vermehrt gefördert werden.

Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung schlecht aufgenommen, worauf der Bundesrat auf diese Revision der Postverordnung verzichtete. Kritisch eingestellt waren u.a. der Verband Schweizer Presse und auch die gemeinnützigen Organisationen.

1.5 Kürzung der Subventionen von 100 auf 80 Millionen Franken im Rahmen des Entlastungsprogramms 03

Nach Scheitern der Änderung der Postverordnung schlug der Bundesrat der Bundesversammlung im Rahmen der Botschaft über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes (02.067 EP 03, BBl 2002 6965) vom 30. September 2002 eine Änderung des Postgesetzes vor, welche die Kostenbeiträge des Bundes an die Posttaxenverbilligung von 100 auf 80 Millionen Franken reduzierte und diese Subvention bis 31. Dezember 2007 befristete, in der Annahme, dass dannzumal „neue Bestimmungen über die Presseförderung“ vorliegen würden, welche von der SPK des Nationalrates erarbeitet würden. Das bisher geltende System wurde weitgehend beibehalten; der Gesetzestext wurde nur durch den gekürzten Betrag und die Befristung ergänzt. Die Einsparungen sollten durch moderate Preiserhöhungen der Post und die Aufnahme einer Obergrenze von 500'000 Abonnenten für die Subventionsberechtigung in der Postverordnung erreicht werden.

Die eidgenössischen Räte stimmten dieser Änderung von Artikel 15 des Postgesetzes in der Winterssession 2002 zu (AB 2002 N 1742 ff., AB 2002 S 1152ff.). Die Änderungen wurden auf das Jahr 2004 hin wirksam.

1.6 Die Vorlage der SPK des Nationalrates vom 3. Juli 2003 für eine Verfassungsgrundlage für eine direkte Presseförderung (03.448)

Parallel zu den Diskussionen über die Kürzung der Bundessubventionen an die Posttaxenverbilligung bereitete die SPK des Nationalrates eine Verfassungsgrundlage für eine direkte Presseförderung vor, welche nach 2007 das System der Posttaxenverbilligung ablösen sollte. Am 3. Juli 2003 unterbreitete die Kommission ihrem Rat einen Entwurf für eine neue Verfassungsbestimmung betreffend Medienpolitik (BBl 2003 5357). Der Bund sollte mit dieser Bestimmung