Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/103: Teilrevision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR 941.411) · 18 Seiten
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ERLÄUTERUNGEN ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER EXPLOSIONSGEFÄHRLICHE STOFFE (SPRENGSTOFFVERORDNUNG, SPRSTV, SR 941.411)
ART. 26
Im Artikel 26 werden die Anforderungen geregelt, die an die Verpackung gestellt werden, und die Angaben und Bezeichnungen festgelegt, die pyrotechnische Gegenstände aufweisen müssen. Es gilt indessen zu unterscheiden zwischen den Vorschriften des Artikels 26 über die erforderlichen Angaben zu pyrotechnischen Gegenständen und die Anforderungen an die Kennzeichnung von Sprengmitteln, wie sie im neuen Anhang 14 vorgeschrieben sind. Die Vorschriften im Artikel 26 sind strikter gehalten, weil ein besonderer Umstand dazu beiträgt, dass pyrotechnische Gegenstände als äusserst spezielle Produkte gelten: Im Gegensatz zu anderen gefährlichen oder gar toxischen Gegenständen werden die meisten pyrotechnischen Gegenstände über den Detailhandel vertrieben. Während andere gefährliche oder toxische Gegenstände in Apotheken und Drogerien verkauft werden, wo geschultes Fachpersonal die Verbraucher über die Gefahren im Umgang mit diesen Gegenständen aufklären, werden pyrotechnische Gegenstände mehrheitlich während begrenzter Zeit in Supermärkten verkauft, wo die fachgerechte Aufklärung Not tut.
Anders als die nicht sachgemässe Verwendung eines Produktes wie beispielsweise eines Medikaments kann der unsachgemässe Umgang mit einem pyrotechnischen Gegenstand unmittelbar mehrere Personen gefährden.
Um der Sicherheit willen wird vorgeschlagen, dass die Schweizer Gesetzgebung hinsichtlich der obligatorischen Angaben auf pyrotechnischen Gegenständen und deren Kennzeichnung sich nicht am Gemeinschaftsrecht orientiert, so wie es der zukünftigen Artikel 4a, Absatz 1, Buchstabe b THG aus den dargelegten Gründen entsprechend erlaubt.
Angaben in drei Amtsprachen (Abs. 4):
Im Absatz 4 wird festgelegt, dass die Angaben zu pyrotechnischen Gegenständen weiterhin in drei Amtsprachen gemacht werden müssen. Diese Bestimmung dient der Sicherheit der Verbraucher. Sie muss unbedingt beibehalten werden: Die Zentralstelle bewilligt die Herstellung und beaufsichtigt die Einfuhr dieser Gegenstände, nicht aber deren Vertrieb in der Schweiz. Würde die Zentralstelle einen pyrotechnischen Gegenstand bewilligen, dessen Gebrauchsanweisung nur in Französisch abgedruckt ist, wäre nicht sichergestellt, dass der Importeur bzw. Grossverteiler diese auch wirklich nur in der Westschweiz vertreibt. Anders als im EG-Raum ist es angesichts der Kleinräumigkeit der Schweiz und der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung erforderlich, dass sämtliche Schweizer Amtssprachen auf der Gebrauchsanweisung enthalten sind: Gerade im Vorfeld der 1.-August-Feier kann es sein, dass Verbraucher aus der Deutschschweiz während der Schulferien vermehrt in die Westschweiz reisen und pyrotechnische Gegenstände kaufen oder Verbraucher aus der Westschweiz halten sich in der deutschsprachigen Schweiz auf und kaufen dort solche Gegenstände. Ist die Gebrauchsanweisung in nur einer Amtsprache abgedruckt, wäre die Sicherheit nicht mehr zulänglich gewährleistet. Die Verbraucher müssen sich vollumfänglich auf die Gebrauchsanweisung verlassen können, vor allem, wenn die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände keinen entsprechenden Ausweis voraussetzen.
Auch wenn ein als gefährlich eingestuftes Produkt für den gesamten europäischen Markt zugelassen ist, so variiert die Kennzeichnung auf Grund der unterschiedlichen Landessprachen von Land zu Land immer. In der EG wird bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Etiketts verwendet. Der Schweizer Markt ist lediglich einer von vielen Abnehmern eines Produktes und stellt somit keine Ausnahme dar.
Kennzeichnung (Abs. 2, i.V.m Anhang 2 Bst. i):
Der Artikel 12 der Richtlinie 2007/23/EG legt fest, dass bei ungenügendem Platz für die Kennzeichnung auf einem pyrotechnischen Gegenstand diese Informationen auf der kleinsten Verpackung angebracht werden müssen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass