Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/126: Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 25 Seiten

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Bericht Ergebnis VLV Stand 05_12_08

Ww&p unterbreitet verschiedene Textvorschläge. So soll Artikel 9 UWG mit zwei Absätzen ergänzt werden, in denen Verträge, die unter Missachtung lauterkeitsrechtlicher Bestimmungen geschlossen worden sind, als unverbindlich erklärt werden. Ferner sollen auch Geschäftsführer strenger in die Verantwortung genommen werden. Dem einfachen und raschen Prozessverfahren (Art. 13 UWG) soll mit griffigeren Bestimmungen, insbesondere betr. Genugtuung, Urteilsveröffentlichung, Untersuchungsmaxime, anwaltliche Vertretung und Unentgeltlichkeit des Verfahrens zu mehr Anwendung und Effizienz verholfen werden. Schliesslich soll auch der strafrechtliche Schutz verstärkt werden (Art. 27 UWG), indem dem Verzeiger und Antragsteller Kosten nur dann überbunden werden dürften, wenn er in verwerflicher oder leichtfertiger Weise gehandelt habe.

2008-12-05/228 \ COO.2101.104.5.1451169 21/25