Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/126: Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 25 Seiten
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Bericht Ergebnis VLV Stand 05_12_08
3.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
GV und SSV begrüssen die Revision, verzichten aber, mangels besonderer Betroffenheit, auf eine ausführliche Stellungnahme.
3.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
economiesuisse, SGV und SAG begrüssen zumindest teilweise die Revision des UWG. Wie die SBVg lehnen sie aber die abstrakte Inhaltskontrolle von AGB und die generelle Unterstellung von Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht ab.
Kv schweiz, SBV und Travail.Suisse begrüssen dagegen sämtliche Neuerungen der UWG-Reform. Kv schweiz und Travail.Suisse fordern zusätzlich eine Ergänzung im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs und eine Anpassung im Obligationenrecht7 (OR). Zudem verlangt Travail.Suisse eine Regelung betreffend die Zustellung von unadressierten Werbesendungen und unlautere Gewinnversprechen.
3.1.5 Konsumentenorganisationen
Acsi, FRC, kf und SKS unterstützen die Revision vollumfänglich und verlangen vom Bundesrat eine rasche Verabschiedung der Botschaft. Alle vier Organisationen orten fehlende Teile im elektronischen Geschäftsverkehr, bei der Zustellung unadressierter Werbesendungen sowie bei unlauteren Gewinnversprechen. Der Schutz der Konsumenten und anderer Marktteilnehmer gegen die Risiken unlauteren Geschäftsgebarens sieht der TCS als Notwendigkeit. Einige der vorgeschlagenen Änderungen würden es jedoch nicht erlauben, effizient gegen Missbräuche vorzugehen. Sie beschränkten den Wettbewerb und die individuelle Freiheit, was nicht im Sinne der Konsumenten sei.
3.1.6 Kommissionen
Die EKK und die WEKO unterstützen die Revision.
3.1.7 Übrige Interessierte Kreise
Coop, FER, KGL, und SwissT.net begrüssen die UWG-Revision ohne Vorbehalte.
AGVS, CP, FP VD, FRP, GST, HS, Migros, ProMarca, SADV, SBB, SW, sava und SDV begrüssen grundsätzlich die Vorlage, nehmen aber nicht zu allen Neuerungen Stellung oder lehnen einzelne ab. Insbesondere die abstrakte Inhaltskontrolle von AGB und / oder die generelle Unterstellung der Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht werden in Frage gestellt.
Swissmem steht der Revisionsvorlage überwiegend kritisch gegenüber. Intercable und VDF lehnen sie ganz ab.
Der SAV äussert sich zur Revision ebenfalls eher kritisch. Der Konsumentenschutz sei nicht die primäre Aufgabe des UWG und die Rechtsdurchsetzung werde durch eine Ausweitung der Spezialtatbeständen nicht erleichtert. Ww&p ist der Ansicht, dass der Schutz vor unerwünschten Telefonanrufen und das Verbot von Gewinnankündigungen wichtiger wäre als die Regelung der Registereinträge und Schneeballsysteme. Zudem sei das UWG ein Sammelbecken von unerledigten Vorstössen geworden. Das UWG sei aber nicht geeignet, den Konsumenten vor Enttäuschungen zu schützen.
Viele Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich nur zu einzelnen Bestimmungen und nicht zur Gesetzesrevision insgesamt. Überwiegend positiv werden die neuen Regelungen betreffend Registereinträge, Erweiterung des Klagerechts des Bundes sowie Zusammenarbeit und Datenbe-
7 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR), SR 220. 2008-12-05/228 \ COO.2101.104.5.1451169 6/25