Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/126: Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 25 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht Ergebnis VLV Stand 05_12_08

VS hinterfragt die Überführung des Schneeballsystem-Tatbestands ins UWG. Zudem sei die neue Regelung weniger klar als die alte in Art. 43 Ziff. 1 der Lotterieverordnung8. Besonders der Begriff „essentiellement“ mache die Bestimmung unverständlich. VS wünscht ferner eine Begründung, weshalb jetzt mindestens zwei der Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Vermutung in Abs. 2 gelte und nicht mehr nur eines, wie dies im seinerzeitigen Entwurf des EJPD vom 09.12.2002 vorgesehen gewesen sei.

SGV, Amway, fedDSA, Intercable, Sch. & St. und VDF lehnen die neue Bestimmung in der unterbreiteten Form ab. Der SGV kritisiert, dass die in Abs. 2 lit. a, b, c und f genannten Kriterien weit am Kern der Bestimmung vorbeigingen. Von den anderen wird kritisiert, Art. 3b sei so formuliert sei, dass auch legale Network-Marketing-Systeme erfasst würden. Mit der vorgeschlagenen Formulierung würde die Tätigkeit aller seriösen Marketing-Unternehmen quasi verunmöglicht. Insbesondere die in Abs. 2 aufgelisteten Kriterien seien ungeeignet, legale Network-Marketing-Systeme von illegalen Schneeballsystemen abzugrenzen. Während bei letzteren die Umverteilung von Geldern durch Anwerbung neuer Mitglieder im Vordergrund stehe, gehe es bei legalen Systemen um den Vertrieb marktfähiger Produkte. Diesem Unterscheidungskriterium würde Art. 3b zu wenig Rechnung tragen. Die Notwendigkeit, Schneeball-Systeme gesetzlich zu regeln, wird aber mehrheitlich akzeptiert. Doch müsse Art. 3b völlig anders redigiert werden. So schlägt die fedDSA vor, dass sich die Bestimmung im Wortlaut an die Unlauterkeitsklausel Nr. 14 im Anhang zur Richtlinie 2005/29/EG anlehnen sollte.

Der SAV ist der Ansicht, dass diese Bestimmung nicht in das UWG, sondern eher in ein Konsumentenschutzgesetz gehöre. Zudem weise die Vorschrift in redaktioneller Hinsicht erhebliche Mängel auf und sei kaum justiziabel.

M. Streuli-Youssef bemerkte anlässlich der Veranstaltung des SFK ebenfalls, dass eine klare Abgrenzung zwischen unlauteren Schneeballsystemen und erlaubten Multi-Level-Marketing-Systemen fehle. Auch sei zweifelhaft, ob sich diese neue Bestimmung mit ihren zu wenig präzisen Wendungen als Strafnorm eigne.

SVNM und ww&p weisen zudem darauf hin, dass die Vermutung in Art. 3b Abs. 2 zu einer Umkehr der Beweislast führe. Dies sei unzulässig und mit der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung nicht vereinbar, zumal ein Verstoss gegen das UWG strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne.

3.4 Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen (Art. 8 UWG-Entwurf)

Art. 8

Unlauter handelt insbesondere, wer vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen

verwendet, die:

a. in gegen Treu und Glauben verstossender Weise von der unmittelbar oder

sinngemäss anwendbaren gesetzlichen Ordnung erheblich abweichen; oder

b. eine der Vertragsnatur erheblich widersprechende Verteilung von Rechten

und Pflichten vorsehen.

3.4.1 Befürwortende Stellungnahmen zur vorgeschlagenen AGB-Regelung im UWG

Sämtliche Kantone, CVP, SP, kv schweiz, SBV, Travail.Suisse, die Konsumentenorganisatio-

nen Acsi, FRC, kf und SKS, die EKK sowie Baumeister, Coop, FMB, FP VD, FRP, KGL,

ProMarca, SDV, SVV und SwissT.net begrüssen die Neufassung des Art. 8 betr. missbräuchliche Geschäftsbedingungen.

8 Verordnung vom 27. Mai 1924 zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (Lotterieverordnung, LV), SR 935.511. 2008-12-05/228 \ COO.2101.104.5.1451169 10/25