Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/126: Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 25 Seiten
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Bericht Ergebnis VLV Stand 05_12_08
1 Einleitung
In den letzten Jahren waren verschiedene Versuche unternommen worden, das UWG1 in Einzelpunkten zu verbessern. Dabei waren diese Änderungsvorschläge - mit einer Ausnahme2 - Bestandteil von grösseren Gesetzespaketen. Weil diese - zu nennen sind die Vorlagen "Stärkung des Konsumentenschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr" (2000), "Totalrevision des Lotteriegesetzes3 " (2002 - 2004) und "Änderung des Konsumenteninformationsgesetzes4 " (KIG; 2005) - aus unterschiedlichen Gründen nicht weiter geführt wurden, konnten auch die angestrebten UWG-Anpassungen nicht realisiert werden. Dabei war für einzelne Anliegen der Revisionsbedarf ausgewiesen. Dies kommt u. a. im Beschluss des Bundesrates vom 22. November 2006, mit dem er die Weiterführung einer Ambush-Marketing-Regelung stoppte, zum Ausdruck: Er entschied, dass Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden bei der nächsten UWG-Revision zu schaffen sind.
Mit Beschluss vom 2. Juni 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD), bei den Kantonen, politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung des UWG durchzuführen. Gegenstand der Vernehmlassung war ein Änderungsentwurf mit der Vorgabe, die Institution „lauterer Wettbewerb“ zu stärken. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 30. September 2008. Der vorliegende Bericht berücksichtigt alle eingegangenen Stellungnahmen, wobei er auf die Wiedergabe von konkreten Textvorschlägen verzichtet.
2 Allgemeiner Überblick
2.1 Vorbemerkung
Zur Vernehmlassung eingeladen wurden alle Kantonsregierungen, 13 politische Parteien, die drei gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 33 weitere Organisationen. 58 der offiziell eingeladenen und 25 nicht formell begrüsste Vernehmlasser/-innen haben sich geäussert, was eine Gesamtzahl von 83 Teilnehmenden ergibt. Der SAG hat sich vollumfänglich der Stellungnahme von economiesuisse angeschlossen. Die Stellungnahmen der vier Konsumentenorganisationen ACSI, FRC, fk und SKS sind einzeln gezählt, obwohl sie eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht haben.
2.2 Überblick über das Vernehmlassungsergebnis
2.2.1 Angebote für Registereinträge
Die weit überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst den neuen Tatbestand betreffend unlautere Angebote für Registereinträge ausdrücklich. Zum Teil werden Vorschläge für eine weitergehende Präzisierung gemacht. Abgelehnt wird die Bestimmung einzig von einem Verband (VDF) und zwei im Registerhandel tätigen Unternehmen.
1 Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241.
2 Vernehmlassungsvorlage vom 17. Mai 2006 betr. eine Anpassung des UWG im Zusammenhang mit der Durchführung der Fussball-EM 2008 (Ambush Marketing).
3 Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (Lotteriegesetz, LG), SR 935.51. 4 Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (Konsumenteninformationsgesetz, KIG), SR 944.0. 2008-12-05/228 \ COO.2101.104.5.1451169 3/25