Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/29: Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bezüglich Küchen- und Speisereste · 21 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

Anhörungsentwurf Bemerkung, Anregung, Antrag Vernehmlasser

choisir des exploitations contrôlées, les autorités cantonales doivent leur fournir des rensei-

gnements à jour sur les entreprises au bénéfice d’une autorisation.

Art. 34 Abs. 3

3 Die Kontrolle über die Herstellung und das Inver-

kehrbringen von Futtermitteln richtet sich zusätzlich

nach der Futtermittel-Verordnung vom 26. Mai 1999.

(Neuer Absatz 5): Für Anlagen der Grüngutverwertung gelten die Kontrollbestimmungen der VKS Abfall- Chemikalien- und Düngergesetzgebung.

Die Grüngutverwertungsbranche unterliegt bereits mannigfaltigen Kontrollvorschriften aus

diversen Normbereichen. Es rechtfertigt sich sehr, für Hygienevorschriften neue/ergänzte

Regeln zu erlassen. Diese müssen aber nicht durch die einfache Übernahme der VTNP-

Regeln, sondern durch ein den Abläufen angepasstes Kontrollsystem definiert werden.

Art. 44 Abs. 4

4 Bestehende Anlagen, in denen Küchen- und Speise-

reste verarbeitet werden, sind innert 12 Monaten nach

Inkrafttreten der Änderung vom .... an die baulichen

Anforderungen für Anlagen (Anhang 2 Ziff. 24)

anzupassen.

Anpassungsfrist auf 24 Monate verlängern. ANUGR, Ökostrom, SBV; AGRIDEA, Die entsprechenden Anpassungen sind mit einem nicht zu vernachlässigenden planerischen Kompogas, und finanziellen Aufwand verbunden. Biomass

Ecrire à l'alinéa 4 : « Les installations existantes qui transforment des restes de cuisine et de SEVD table .... », en cohérence avec la définition apparaissant à l'art. 3

La FRC salue le délai transitoire assez court de 1 année. Il faut veiller à ce qu’il soit strictement FRC respecté et éviter les dérogations.

Anhang 1 Ziff 13

13 Material der Kategorien 1 und 2, das einer

Drucksterilisation unterzogen wird, ist wäh-

rend der Verarbeitung folgendermassen mit

Glycerintriheptanoate (GTH) zu markieren:

a. GTH ist zuzufügen, wenn das Mate-

rial eine Temperatur von mindestens

80°C erreicht hat.

b. Es ist eine gleichmässige Verteilung

von GTH zu gewährleisten.

c. Die Mindestkonzentration im verar-

beiteten Material muss 250 mg

GTH/kg Fett betragen.

Wird das verarbeitete Material nach der

Drucksterilisation direkt in der gleichen An-

lage verbrannt, so ist eine Markierung mit

GTH nicht notwendig.

Anhang 2 Ziff. 231

231 Die Anforderungen gemäss den Artikeln

43–45 der Technischen Verordnung vom

10. Dezember 1990 über Abfälle und dieje-

nigen gemäss Anhang 2.6 der Chemikalien-

Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai

2005 müssen eingehalten werden. Zudem

sind die Weisungen und Empfehlungen der

zuständigen Forschungsanstalten agrosco-

pe bezüglich Recyclingdünger massge-

bend.

Anhang 2 Ziff. 232

232 Die allgemeinen Anforderungen von Ziffer 1

gelten nicht für Biogas- und Kompostie-

rungsanlagen, die Häute, Felle, Pelze, Hör-

ner, Borsten, Federn oder Haare der Kate-

gorie 3 oder Stoffwechselprodukte verarbei-

ten. Eine Kontamination des Endproduktes

ist mit baulichen oder betrieblichen Mass-

nahmen zu verhindern.

Versuche der Verwertung von Federn haben vor wenigen Jahren gezeigt, dass das angelieferte AUSO Material nicht nur aus Federn, sondern auch aus Hühnderköpfen und-krallen bestanden hat.

Deshalb wurden siese Versuche unverzüglich abgebrochen. Derart blutige Abfälle sollten nicht

auf einer Biogas- oder Kompostierungsanlage verwertet werden dürfen.

Anhang 2 Ziff. 234

234 Für Biogas- und Kompostierungsanlagen,

die Küchen- und Speisereste verwerten,

gelten zusätzlich die Bestimmungen ge-

mäss Ziffer 24.

In diesem Abschnitt sollte definiert werden, dass aus Gründen der Geruchsproblematik die AUSO Anlieferunt von Panseninhalt nur mit technischen Vorrichtungen erfolgen darf.

Anhang 2 Ziff. 24

24 Anforderungen an Anlagen, in denen Küchen- und Speisereste verarbeitet werden

241 Befindet sich auf dem Areal einer Anlage, in

der Küchen- und Speisereste verarbeitet

werden, eine Nutztierhaltung, so ist auf den

Zu- und Abfahrtswegen zur Anlage mit bau-

lichen und betrieblichen Massnahmen eine

Kontamination des Bereichs der Nutztierhal-

tung zu verhindern.

242 Nutztiere dürfen weder direkt noch indirekt

mit Fahrzeugen und Behältern, die für die

Beförderung von rohen Küchen- und Spei-

seresten verwendet werden, in Kontakt

kommen.